Die Walliserkanne sorgte während der Pandemie landesweit für Schlagzeilen. Der Wirt wehrte sich gegen die Corona-Massnahmen. Nun stand er vor Gericht.
Walliserkanne
Das Restaurant «Walliserkanne» in Zermatt VS geriet in der Corona-Zeit in die Schlagzeilen, weil die Wirte die Zertifikatspflicht nicht umsetzen wollten. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Wirt der Walliserkanne wehrte sich gegen eine Busse – nun kam es zum Prozess.
  • Der Restaurant-Betreiber stellte sich während der Pandemie gegen die Corona-Massnahmen.
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Der Betreiber der Zermatter Walliserkanne hat sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Visp gegen eine drohende Busse von 600 Franken wegen Verstosses gegen die 2021 geltenden Corona-Schutzmassnahmen gewehrt. Der Fall hatte schweizweit für grosses Aufsehen gesorgt.

Die Staatsanwaltschaft, die bei der Verhandlung nicht anwesend war, beantragte wegen Verletzung der Covid-19-Verordnung aus dem Jahr 2021 eine Busse von 600 Franken und bei Nichtbezahlen eine Ersatzstrafe von sechs Tagen. Ausserdem soll der Wirt die Verfahrenskosten in Höhe von 500 Franken übernehmen.

Der Wirt war per Strafbefehl verurteilt worden. Er erhob jedoch Einsprache dagegen, weshalb es zum Prozess kam.

Wirt wehrte sich gegen Covid-Zertifikate

Die Vorwürfe gegen den Gastronomen aus Zermatt gehen laut Anklageschrift auf den 15. September 2021 zurück. An diesem Tag führte die Polizei eine Kontrolle in seinem Lokal durch, in dem vier Tische mit Gästen besetzt waren. Sie wurden gebeten, ihre Covid-Zertifikate vorzuweisen.

Laut Staatsanwaltschaft konnten sich nur die Gäste von drei Tischen gegenüber der Polizei mit einem gültigen Covid-Zertifikat ausweisen. Ein Paar, das am vierten Tisch bei einem Drink sass, weigerte sich gemäss Aussagen der Polizisten, ihre Identität preiszugeben und sich auszuweisen.

Die Walliserkanne in Zermatt VS hat am Donnerstag nach Wiedereröffnung der Terrasse kaum Gäste. - zVg

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gastronomen vor, seiner Verantwortung nicht nachgekommen zu sein, indem er die Covid-Bescheinigungen seiner Kunden nicht geprüft hat oder nicht durch seine Mitarbeiter prüfen liess. Damit handelte er laut der Staatsanwaltschaft wissentlich und willentlich und somit vorsätzlich.

Der Verteidiger des Restaurantinhabers, David Zollinger, forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Fall sei eigentlich eine «Bagatelle», weil es nur um eine Übertretung gehe, sagte Zollinger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Es gehe aber um Fragen der Rechtmässigkeit und der Verhältnismässigkeit.

Urteil wird schriftlich verkündet

Der Verteidiger bestritt in seinem Plädoyer, dass es eine genügende gesetzliche Grundlage gegeben habe, um einen Wirt zur Kontrolle von Gästen zu verpflichten. Ausserdem seien keine Beweise vorhanden, dass sich an jenem Tag Gäste ohne Zertifikat im Lokal befunden hätten.

Das Urteil wird später schriftlich bekanntgegeben.

Die Betreiber der Walliserkanne machten im Herbst 2021 Schlagzeilen, als das Restaurant per Beschluss der Walliser Regierung geschlossen wurde, weil sie die Covid-Pässe ihrer Kunden nicht kontrollierten. Als sie weiterhin ihre Gäste bedienten und eine Bar auf Betonblöcken improvisierten, die von der Polizei vor dem Eingang des Lokals aufgestellt worden waren, wurden sie am 31. Oktober festgenommen.

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