Covid-Kredit: Partner angeschwärzt - jetzt selbst angeklagt!
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Geschäftsmann hatte den Antrag auf einen Covid-19-Kredit falsche Angaben gemacht.
- Er hatte ihn im Namen seines Partners ohne sein Einverständnis unterzeichnet.
- Nun wurde der Geschäftsmann selbst verurteilt.
Ein 51-jähriger Unternehmer wurde am im März vergangenen Jahres vom Kreisgericht St. Gallen für schuldig befunden, bei der Beantragung eines Covid-19-Kredits falsche Angaben gemacht und Dokumente gefälscht zu haben.
Der Mann hatte das Antragsformular sowohl in seinem eigenen Namen als auch im Namen seines Geschäftspartners unterzeichnet.
Im Laufe des Gerichtsverfahrens behauptete der Angeklagte, sein Geschäftspartner habe ihm mündlich die Erlaubnis gegeben, den Kreditantrag einzureichen.
Diese Behauptungen führten dazu, dass auch gegen seinen Geschäftspartner ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Das «St. Galler Tagblatt» berichtet.
Geschäftspartner wird freigesprochen
Jedoch stritt der Geschäftspartner glaubhaft ab, von dem Kreditantrag gewusst zu haben – und wurde freigesprochen.
Nach diesem Urteil erhielt der Angeklagte einen Strafbefehl wegen falscher Anschuldigung. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt.
Unternehmer legt Einspruch ein
Gegen diesen Strafbefehl legte der Unternehmer Einspruch ein. Trotzdem glaubte das Kreisgericht St. Gallen den Aussagen des Angeklagten nicht.
Es verurteilte ihn wegen falscher Anschuldigung zusätzlich zu einer bedingten Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 2050 Franken tragen und seinen ehemaligen Geschäftspartner mit 2110 Franken entschädigen.