Eine Journalistin des Schweizer Fernsehens erhält keinen Zugang zu Dokumenten der Schweizerischen Exportversicherung (Serv), die Projekte der Firma Crypto AG betreffen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
crypto
Über manipulierte Chiffriergeräte der Zuger Firma Crypto sollen ausländische Geheimdienste Jahrzehnte lang spioniert haben. Die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments will Licht in die Geheimdienst-Affäre bringen. (Themenbild) - Keystone

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Sicht der Serv, dass die Veröffentlichung ein ernsthaftes Risiko für die aussenpolitischen und internationalen Beziehungen der Schweiz darstellt.

Die Journalistin hatte die Daten auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes angefordert. Das Gesetz ermöglicht jeder Person, amtliche Dokumente des Bundes einzusehen. Allerdings kann der Zugang in gewissen Fällen verweigert oder eingeschränkt werden - so bei der Gefährdung aussenpolitischer Interessen oder internationaler Beziehungen der Schweiz.

Die Exportversicherung machte vor dem Bundesverwaltungsgericht geltend, dass aufgrund von Medienberichten zwar bekannt sei, dass 120 Länder Chiffriergeräte gekauft hätten. Allerdings enthielten die Berichte keine Einzelheiten zu den von diesen Importstaaten erworbenen «Sicherheitslösungen».

Zudem seine einige Länder bisher nicht bekannt geworden, deren Belieferung ebenfalls von der Serv versichert worden sei. Weiter hielt die Serv gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht fest, die Infos in den Medienberichten habe nicht die Schweizer Behörde weitergegeben.

Die Serv ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Sie versichert Risiken von Exportaufträgen, indem sie in bestimmten Fällen Zahlungsausfälle oder Fremdwährungsrisiken deckt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzDaten