Crypto-Affäre: Kein Zugang für Journalistin zu amtlichen Daten
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Sicht der Serv, dass die Veröffentlichung ein ernsthaftes Risiko für die aussenpolitischen und internationalen Beziehungen der Schweiz darstellt.
Die Journalistin hatte die Daten auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes angefordert. Das Gesetz ermöglicht jeder Person, amtliche Dokumente des Bundes einzusehen. Allerdings kann der Zugang in gewissen Fällen verweigert oder eingeschränkt werden - so bei der Gefährdung aussenpolitischer Interessen oder internationaler Beziehungen der Schweiz.
Die Exportversicherung machte vor dem Bundesverwaltungsgericht geltend, dass aufgrund von Medienberichten zwar bekannt sei, dass 120 Länder Chiffriergeräte gekauft hätten. Allerdings enthielten die Berichte keine Einzelheiten zu den von diesen Importstaaten erworbenen «Sicherheitslösungen».
Zudem seine einige Länder bisher nicht bekannt geworden, deren Belieferung ebenfalls von der Serv versichert worden sei. Weiter hielt die Serv gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht fest, die Infos in den Medienberichten habe nicht die Schweizer Behörde weitergegeben.
Die Serv ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Sie versichert Risiken von Exportaufträgen, indem sie in bestimmten Fällen Zahlungsausfälle oder Fremdwährungsrisiken deckt.