CVP tobt: «Wir prüfen Abstimmungsbeschwerde!»
Der Bund hat sich bei der Zahl der von der Heiratsstrafe betroffenen Paare massiv verrechnet. Die CVP prüft nun den Gang vor Bundesgericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund hat sich bei der Zahl der von der Heiratsstrafe betroffenen Paare verrechnet.
- Paare mit Kindern waren bei der Berechnung vergessen worden.
- Die CVP prüft den Gang vor Bundesgericht wegen der knapp verlorenen Volksabstimmung.
Ups! «Fehler entdeckt und behoben», meldet der Bundesrat. Doch so banal ist das nicht. Denn die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Zahl der von der Heiratsstrafe betroffenen mit 80'000 angegeben, statt mit 454'000 Paare . Weil – ups – die Paare mit Kindern vergessen gingen.
CVP zeigt rote Karte
So gehe das natürlich nicht, ist man sich bei der Familienpartei CVP einig: «Peinlich», «unsäglich», «schlechter Witz» sind noch die gnädigeren Ausdrücke, die fallen. Denn mit den falschen Zahlen wurde nicht erst im März im Rahmen der vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesreform operiert. Sondern auch bei der Abstimmung über die Volksinitiative der CVP.
Echt peinlich! Mit richtigen Zahlen hätte die @CVP_PDC Volksinitiative sicher über 50% JA-Stimmen erzielt. Unsäglich. Jetzt rasch handeln, lieber Bundesrat! https://t.co/m1U6oaX13z
— Kathy Riklin, Zürich 💙💛 (@KathyRiklin) June 15, 2018
Massiv gröberer Schnitzer als bei USTR II., wo Bundesgericht Abstimmungs-Beschwerde Recht gab. Wir werden in den nächsten Tagen prüfen, ob die CVP eine Beschwerde einreichen soll. 49,2% JA Stimmen und Ständemehr in der Abstimmung legitimieren dazu. https://t.co/OJw98xIasZ
— Gerhard Pfister 🤍💙💛 (@gerhardpfister) June 15, 2018
Und darum sei das kein «Fehler», sondern ein gröberer Bock. «Sich um den Faktor 5 zu verhauen, das ist schon sehr gravierend!», sagt CVP-Präsident Gerhard Pfister zu Nau. Insbesondere, weil die CVP-Initiative mit lediglich 50,8 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt wurde.
Vors Bundesgericht und gar Abstimmungswiederholung
Das ärgert natürlich. «Das war eins der zentralen Argumente der Gegner: Es betrifft wenige und primär Gutverdienende. Und das ist jetzt hinfällig», sagt Pfister. Man prüfe, ob man vor Bundesgericht gehen werde.
«Das Bundesgericht könnte sogar entscheiden, dass die Abstimmung wiederholt werden muss. Oder aus Effizienzgründen sagen: Jetzt ist das eh im Parlament, erledigt das dort, sonst gibt es eine Abstimmung», sagt der CVP-Präsident.