Das bedeutet der Gegenvorschlag zur Konzern-Initiative
Der Gegenvorschlag zur Konzern-Initiative wird wohl in Kraft treten. Wann, ist noch nicht genau bekannt. Doch was er für Unternehmen bedeutet schon.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Konzernverantwortungsinitiative scheiterte am Ständemehr.
- Der parlamentarische Gegenvorschlag kommt also wohl bald zum Zug.
- Dieser wurde von KVI-Unterstützenden stark kritisiert, Karin Keller-Sutter lobte ihn aber.
Bei einer Ablehnung der Konzern-Initiative wird der «gute Gegenvorschlag» in Kraft treten: dieses Argument der Initiativ-Gegner ertönte im Abstimmungskampf immer wieder. Justizministerin Karin Keller-Sutter setzte sich im Parlament für diesen ein. Der Gegenvorschlag sei «griffig», aber trotzdem wirtschaftsfreundlich, sagte die FDP-Bundesrätin fast in Endlosschleife.
#UVI #KVI wird von der Mehrheit der Kantone abgelehnt. Nun kann der gute Gegenvorschlag in Kraft treten: Ein gutes Zeichen für Menschenrechte und Umweltschutz. Danke allen Verbänden, Parteien und Firmen, die sich engagiert haben. @succesuisse @economiesuisse @LeereNein
— Ruedi Noser (@RuediNoser) November 29, 2020
Die Unterstützenden der Volksinitiative hingegen lehnten den Vorschlag der beiden Räte ab. Dick Marty, prominentes Mitglied des Initiativ-Komitees, nannte ihn einen «Alibi-Gegenvorschlag» und «wirkungslos». Was beinhaltet der Vorschlag also?
Gegenvorschlag wurde drei Jahre lang ausgehandelt
Drei Jahre lang debattierten National- und Ständerat über einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Das Volksbegehren ging dem Parlament – sowie auch dem Bundesrat – zu weit, also sollte die parlamentarische Variante gemässigter ausfallen. Doch wie gemässigt genau, sorgte für ausreichend Diskussion.
Schlussendlich einigte man sich im Juni 2020 auf eine Änderung des Obligationenrechts (OR) und des Strafgesetzbuches (StGB). Das war der Vorschlag des Ständerates: Unternehmen müssen dem Gegenvorschlag nach eine Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht erfüllen.
Die Unternehmen müssen zeigen, dass sie sich um den Umweltschutz und die Einhaltung der Menschenrechte bemühen. Das soll über die ganze Lieferkette hinweg gültig sein. Die parlamentarische Initiative legt den Fokus vor allem auf Konfliktmineralien, beispielsweise Gold oder Diamanten, und Kinderarbeit.
Der Bundesrat muss aber noch festlegen, ab welchen Mengen von Mineralien-Importen für ein Unternehmen diese verpflichtet sein würden.
Keine Haftung, aber Geldstrafe
Zudem müssen grosse Aktiengesellschaften und grosse Finanzinstitute über nichtfinanzielle Belange informieren. Das beinhaltet zum Beispiel auch Korruption, was im Konzern-Initiativtext nicht Thema war.
Der grosse Unterschied des Gegenvorschlags zur Initiative ist, dass der Konzern nicht haftet, wenn die Umwelt oder Menschenrechte geschädigt werden. Die Änderung im StGB beinhaltet jedoch eine Busse bei Nichteinhaltung der Berichterstattungspflicht. Diese kann bis zu 100'000 Franken betragen.
Der Gegenvorschlag kann mit einem Referendum bekämpft werden. Dass dies aber geschehen wird, ist sehr unwahrscheinlich. Der Bundesrat wird das Datum des Inkrafttretens noch bestimmen müssen.