Das bedeutet der Gegenvorschlag zur Konzern-Initiative

Elisa Jeanneret
Elisa Jeanneret

Bern,

Der Gegenvorschlag zur Konzern-Initiative wird wohl in Kraft treten. Wann, ist noch nicht genau bekannt. Doch was er für Unternehmen bedeutet schon.

Konzerninitiative Abstimmung Ständemehr
Die jahrelange Kampagne hat nicht gewirkt: Die Konzernverantwortungsinitiative ist am Ständemehr gescheitert. Nur die Städte und die Westschweiz stimmten mehrheitlich Ja. - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Konzernverantwortungsinitiative scheiterte am Ständemehr.
  • Der parlamentarische Gegenvorschlag kommt also wohl bald zum Zug.
  • Dieser wurde von KVI-Unterstützenden stark kritisiert, Karin Keller-Sutter lobte ihn aber.

Bei einer Ablehnung der Konzern-Initiative wird der «gute Gegenvorschlag» in Kraft treten: dieses Argument der Initiativ-Gegner ertönte im Abstimmungskampf immer wieder. Justizministerin Karin Keller-Sutter setzte sich im Parlament für diesen ein. Der Gegenvorschlag sei «griffig», aber trotzdem wirtschaftsfreundlich, sagte die FDP-Bundesrätin fast in Endlosschleife.

Die Unterstützenden der Volksinitiative hingegen lehnten den Vorschlag der beiden Räte ab. Dick Marty, prominentes Mitglied des Initiativ-Komitees, nannte ihn einen «Alibi-Gegenvorschlag» und «wirkungslos». Was beinhaltet der Vorschlag also?

Gegenvorschlag wurde drei Jahre lang ausgehandelt

Drei Jahre lang debattierten National- und Ständerat über einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Das Volksbegehren ging dem Parlament – sowie auch dem Bundesrat – zu weit, also sollte die parlamentarische Variante gemässigter ausfallen. Doch wie gemässigt genau, sorgte für ausreichend Diskussion.

Schlussendlich einigte man sich im Juni 2020 auf eine Änderung des Obligationenrechts (OR) und des Strafgesetzbuches (StGB). Das war der Vorschlag des Ständerates: Unternehmen müssen dem Gegenvorschlag nach eine Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht erfüllen.

Kobaltmine Kinderarbeit
Kinderarbeit in einer Kobaltmine im Kongo. - AFP/Archiv

Die Unternehmen müssen zeigen, dass sie sich um den Umweltschutz und die Einhaltung der Menschenrechte bemühen. Das soll über die ganze Lieferkette hinweg gültig sein. Die parlamentarische Initiative legt den Fokus vor allem auf Konfliktmineralien, beispielsweise Gold oder Diamanten, und Kinderarbeit.

Der Bundesrat muss aber noch festlegen, ab welchen Mengen von Mineralien-Importen für ein Unternehmen diese verpflichtet sein würden.

Keine Haftung, aber Geldstrafe

Zudem müssen grosse Aktiengesellschaften und grosse Finanzinstitute über nichtfinanzielle Belange informieren. Das beinhaltet zum Beispiel auch Korruption, was im Konzern-Initiativtext nicht Thema war.

Karin Keller-Sutter
Justizministerin Karin Keller-Sutter an der Medienkonferenz am Abstimmungssonntag, 29. November 2020. Sie hat sich im Parlament lange für den Gegenvorschlag des Ständerats eingesetzt. - Keystone

Der grosse Unterschied des Gegenvorschlags zur Initiative ist, dass der Konzern nicht haftet, wenn die Umwelt oder Menschenrechte geschädigt werden. Die Änderung im StGB beinhaltet jedoch eine Busse bei Nichteinhaltung der Berichterstattungspflicht. Diese kann bis zu 100'000 Franken betragen.

Der Gegenvorschlag kann mit einem Referendum bekämpft werden. Dass dies aber geschehen wird, ist sehr unwahrscheinlich. Der Bundesrat wird das Datum des Inkrafttretens noch bestimmen müssen.

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