Bundesrätin Keller-Sutter begründet Nein zur Konzern-Initiative
Das Wichtigste in Kürze
- Am 29. November stimmt die Schweiz über die Konzern-Initiative ab.
- Die Initiative spaltet die Mitteparteien, wird vom Bundesrat aber abgelehnt.
- Justizministerin Karin Keller-Sutter informiert an einer Medienkonferenz aus Bern.
Nur einige Wochen nach der letzten Abstimmung ist die nächste schon am Horizont. Am 29. November stimmt die Schweiz über zwei Geschäfte ab: Die Konzernverantwortungsinitiative und die Kriegsgeschäftsinitiative. Erstere erhitzt schon seit Monaten die Gemüter.
Das Departement von Justizministerin und Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP) ist zuständig für die Konzernverantwortungsinitiative. Eine Mehrheit des Parlaments und der Bundesrats empfehlen die Ablehnung der Initiative. Keller-Sutter informiert in Bern über die Initiative.
Unternehmen, nicht nur Konzerne
Die Landesregierung lehne das Anliegen «klar» ab – auch wenn man die Stossrichtung unterstütze. «Die Initiative schiesst übers Ziel hinaus», so Keller-Sutter. Betroffen von den Regelungen sind in ihrer Lesart alle Unternehmen: «Der Text spricht von Unternehmen, nicht von Konzernen.»
Damit spricht die Bundesrätin den Streitpunkt zwischen Befürwortern und Gegnern der Initiative an, ob Schweizer KMUS betroffen wären. Befürworter verweisen auf einen Passus, der Rücksichtsnahme auf KMUs verlangt. Die Gegner warnen dagegen vor einer Flut an Klagen gegen kleinere Unternehmen, die kaum überblickbare Lieferketten haben.
Warnung vor Eigentor
Keller-Sutter warnt davor, nicht ein Eigentor zu schiessen: «Die Initiative gefährdet den Wohlstand in der Schweiz. Sie wäre aber auch kontraproduktiv.» Schweizer Unternehmen hätten international einen guten Ruf und schüfen Arbeitsplätze vor Ort. Ein Alleingang der Schweiz würde all dies gefährden.
Wenn sich diese Unternehmen aus den betroffenen Ländern zurückziehen würden, stelle sich die Frage: Wer füllt diese? «Glauben Sie, in Afrika sind das dann Unternehmen aus Ländern, die ein höheres Verständnis von Umwelt und Menschenrechten haben? Ich glaube nicht.»
Ja zum Gegenvorschlag
Ein Nein zur Initiative sei nicht ein Nein zu mehr Verantwortung, sondern ein Ja zum Gegenvorschlag, betont Keller-Sutter. Dieser vom Parlament bereits beschlossene Gesetzestext tritt bei einer Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft. Jedes Unternehmen solle grundsätzlich nur für sein eigenes Handeln haften, so Keller-Sutter.
Der Gegenvorschlag verzichtet auf neue Haftungsnormen, auferlegt den Unternehmen aber neue Berichterstattungs- und Sorgfaltsprüfungspflichte. Diese seien im Gegensatz zur Initiative international abgestimmt, was ein weiterer gewichtiger Unterschied sei. Die Justizministerin bestätigt auf Nachfrage aber auch: Ausser einer Berichterstattung hätte ein Fehlverhalten eines Lieferanten keine Folgen.
Was will die Konzernverantwortungsinitiative?
Die Initiative soll schweizerische Unternehmen haftpflichtig für angerichteten Schaden (Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden) im Ausland machen.
Die Mittefraktion ist hier gespalten. Ein bürgerliches Komitee, bestehend aus prominenten ehemaligen und aktuellen Parlamentsmitgliedern, lancierte eine Ja-Kampagne. Doch die Mehrheit ist auf der Seite des Bundes.
Gegner der Initiative behaupten, die Initiative gehe zu weit. Der Gegenvorschlag, vom Parlament entwickelt und unterstützt, reiche, um die Menschenrechts- und Umweltschutzstandards einzuhalten. Zudem wären auch KMUs von der Initiative betroffen, was für die Gegner unzumutbar wäre.
Die Initianten aber beteuern, der Initiativtext behandle nur Grosskonzerne, und nicht KMUs.