Drei Internet-Provider reichen Anzeige bei Weko gegen Swisscom ein
Drei Internet-Provider haben Anzeige bei der Weko gegen die Swisscom eingereicht. Sie werfen ihr den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Die neuen Swisscom-Angebotspreise für Breitband-Internet sind auf Widerstand gestossen.
- Internet-Provider werfen dem Konzern Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor.
- Drei davon haben nun bei der Weko Anzeige gegen die Swisscom erstattet.
Neue Preisangebote der Swisscom für Breitband-Internet stossen auf heftigen Widerstand der Internetprovider Init7, SolNet und Ticinocom. Sie werfen dem Telekomkonzern den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor und reichen Anzeige bei der Wettbewerbskommission (Weko) ein.
Die Angebotspreise für die Swisscom-Endkunden seien so tief, dass Wettbewerber, die Breitband-Vorleistungen von Swisscom beziehen, nicht mehr kostendeckend anbieten könnten. Das schreiben die drei Anbieter in einer gemeinsamen Medienmitteilung.
Die Weko soll nun die Swisscom verpflichten, die Preise für diese Breitband-Vorleistungen so zu senken, dass keine «verbotene Kosten-Preis-Schere» entstehe.
Swisscom biete ihren Kunden etwa neu ein 10 Gbps Angebot für 39 Franken im Monat an - respektive 36,21 Fr. ohne Mehrwertsteuer. Der Vorleistungspreis für Wettbewerber betrage dagegen 35 Franken - die Bruttomarge belaufe sich damit nur noch auf 1,12 Franken. Nach Ansicht der klagenden Internet-Provider dürfte der Vorleistungspreis 22 Franken nicht übersteigen, damit diese überhaupt eine angemessene Marge erwirtschaften könnten.
Init7 hatte im Vorfeld schon mit Anzeige gedroht
Der Winterthurer Internetprovider Init7 hatte bereits im vergangenen Monat der Swisscom Dumpingpreise vorgeworfen und mit einer Weko-Anzeige gedroht. Damals ging es noch um ein Angebot der Billigmarke Wingo. Die Swisscom hatte damals darauf verwiesen, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Aktion handelt.
Die Weko hatte 2009 eine Busse von 220 Millionen Franken gegen die Swisscom ausgesprochen. Dies, weil sie von ihren Konkurrenten von 2001 bis 2007 zu hohe Preise für die Mitbenutzung der ADSL-Internetleitungen verlangt hatte.
Damit habe die Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Busse später auf 186 Millionen Franken gesenkt. Diese Summe musste die Swisscom bezahlen, weil der Rekurs vor Bundesgericht scheiterte.