Drei Männer vor Bezirksgericht in Frauenfeld
Wegen der Störung der Totenruhe einer 20-Jährigen müssen sich drei Männer vor dem Bezirksgericht in Frauenfeld verantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Männern wird am Montag vor dem Bezirksgericht in Frauenfeld der Prozess gemacht.
- Die drei Männer wurden wegen Störung des Totenfriedens angeklagt.
- Sie haben im November 2017 eine verstorbene Frau in einem Waldstück deponiert.
Vor dem Bezirksgericht Frauenfeld stehen heute Montag drei Männer. Sie sind wegen Störung des Totenfriedens einer 20-jährigen Frau und anderer Delikte angeklagt. Im November 2017 sollen sie die Leiche der jungen Frau in einem Waldstück in Zezikon TG deponiert haben.
Leiche wurde vom Waldbesitzer entdeckt
Der in eine Decke und einen Teppich eingerollte und verschnürte Körper wurde am 25. Januar 2018 vom Waldbesitzer entdeckt. Es handelte sich um die Überreste einer jungen Frau.
Sie wurde Mitte November 2017 im Kanton Aargau als vermisst gemeldet. Eine Woche nach dem Leichenfund wurde ein heute 40-jähriger Niederländer festgenommen.
Laut Anklageschrift ergaben die Ermittlungen, dass die junge Frau am 3. November 2017 in der Wohnung des Mannes gestorben war. Der Niederländer habe dann zwei Kollegen angerufen. Gemeinsam hätten sie den Leichnam in eine Decke und einen Teppich eingerollt und mit Paketschnur umwickelt.
Verdächtiger hat Habseligkeiten der Toten entsorgt
Die beiden Schweizer fuhren ihn zu jenem Waldstück und liessen die Leiche am Ufer eines Baches liegen. Dort wurde sie rund drei Monate später entdeckt. Später entsorgte der Niederländer sämtliche Habseligkeiten der Verstorbenen in einem Abfallcontainer.
Der anfängliche Verdacht, sie könnten etwas mit dem Tod der jungen Frau zu tun haben, erhärtete sich nicht. Auch nicht jener der unterlassenen Nothilfe.
Die drei Männer haben sich aber wegen Störung des Totenfriedens zu verantworten. Das Schweizerische Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Alle drei sollen auch Drogendelikte begangen haben.
Mehrere Delikte für den Niederländer
Beim Niederländer kommen noch eine ganze Reihe weiterer Delikte dazu, darunter mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz, einfache Körperverletzung und Drohung. Am schwersten wiegt der Vorwurf der Vergewaltigung einer jungen Frau im August 2019 in einem Hotelzimmer in Chur GR. Für Vergewaltigung sieht das Gesetz bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vor.
Laut Anklageschrift fordert die Staatsanwältin für den Niederländer eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten. Zudem eine Busse von 500 Franken. Zudem soll eine früher bedingt ausgesprochene Geldstrafe vollzogen werden.
Im Weiteren sei der Mann für sieben Jahre des Landes zu verweisen. Für die beiden Kollegen verlangt die Anklägerin bedingte Geldstrafen. Das Urteil wird am 28. Mai mündlich eröffnet.