Dutzenden Aktivisten droht wegen Holcim-Protest Haft
Im Frühling protestierten Umweltaktivisten gegen die Erweiterung eines Steinbruchs von Zementkonzern Holcim. Dutzenden von ihnen drohen nun Haftstrafen.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Waadt gab es im April Proteste gegen Holcim wegen einer Steinbruch-Erweiterung.
- Die Polizei räumte das Camp der Aktivisten, zuletzt harrten noch zwei in den Bäumen aus.
- Mindestens 37 Personen wurden zu Haftstrafen verurteilt, weitere wurden angeklagt.
Im April sorgten Umweltaktivisten mit einer Protest-Aktion in der Waadt für Aufsehen: Um gegen die Erweiterung eines Steinbruchs durch den Zementkonzern Holcim zu demonstrieren, schlugen sie vor Ort ein Camp auf. Die Polizei räumte das Gelände nach einigen Tagen, doch einige Aktivisten blieben hartnäckig in den Bäumen sitzen – bis einer stürzte und der letzte freiwillig herunterkletterte.
Der Protest hat für Dutzende Aktivisten nun harsche Konsequenzen, wie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International schreibt: 43 von ihnen wurden wegen Hausfriedensbruch, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen und Hinderung einer Amtshandlung angeklagt. Mindestens 37 Personen wurden per Strafbefehl zu 60 bis 90 Tagen Haft verurteilt.
Auch chinesische Greta zu Haft verurteilt
Die Staatsanwaltschaft verweigert den Verurteilten, gegen diese Strafbefehle Einsprache einzureichen, weil sie sich bei der Verhaftung nicht ausweisen wollten. Der Entscheid wurde am 20. August von einem Gericht bestätigt. Die Aktivisten können jederzeit verhaftet werden.
Unter den Aktivisten befand sich Howey Ou, die auch als die chinesische Greta bekannt ist. Auch sie wurde von der Waadtländer Staatsanwaltschaft zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Mit einem zehntägigen Hungerstreik protestierte die 18-Jährige in Lausanne gegen das Urteil.
Amnesty International über Urteile empört
Amnesty zeigt sich über die Strafen für die Aktivisten empört: «Ihre strafrechtliche Verfolgung stellt eine unverhältnismässige Einschränkung der Meinungsäusserungs-, Gewissens- und Versammlungsfreiheit dar.»
Dass sie gegen das Urteil nicht Einsprache zu erheben dürfen, verstösst nach ihrer Ansicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren.
«Die Aktivist*innen haben mit ihrer Besetzung des Mormont-Hügels zwar vorsätzlich gegen nationales Recht verstossen», gibt Amnesty-Juristin Alicia Giraudel zu. «Sie handelten aber aus Gewissensgründen.»
Zudem seien sie davon überzeugt gewesen, dass dies der effektivste Weg war, die Öffentlichkeit auf die Auswirkungen der Steinbruch-Erweiterung auf Umwelt und Menschenrechte aufmerksam zu machen. Die Behörden haben die Gründe für diese Akte des zivilen Ungehorsams nicht berücksichtigt.