E-Bikes ab 30 Stundenkilometer sollen auf der Strasse fahren

Livia Fischer
Livia Fischer

Zürich,

Statt ein neues Verbot zu erlassen, soll ein Gesetz gelockert werden: E-Bikes, die mit bis zu 45 km/h unterwegs sind, sollen auf die Strasse ausweichen dürfen.

Eine Frau fährt mit ihrem Velo auf einem Rad- und Fussweg.
Eine Frau fährt mit ihrem Velo auf einem Rad- und Fussweg. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr E-Bikes erreichen eine Geschwindigkeit bis 45 km/h.
  • Gerade innerorts wird dies auf Fuss- und Velowegen zum Problem.
  • Die Aufhebung der Radwegpflicht könnte den Konflikt lösen.

In der Wintersession will der Zürcher SP-Nationalrat Thomas Hardegger einen Vorstoss betreffend der Benützung von Radwegen einreichen. Er verlangt, dass Velos bis 30 km/h und solche, die schneller sind, unterschieden werden. Gemäss dem Präsidenten von Fussverkehr Schweiz braucht es klare Regeln. Er ist der Meinung: E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell sind, gehören eher auf die Strasse.

Ruedi Blumer, Präsident des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), äusserte vor zwei Wochen den Vorschlag, das Höchsttempo auf Radwegen generell auf 30 km/h festzusetzen. Statt eines neuen Verbots könnte auch die Lockerung einer geltenden Vorschrift Ähnliches bezwecken. «Schnelle E-Bikes sollen auf der Strasse fahren dürfen», laute die zweite Variante.

Ball liegt bei Kantonen und Gemeinden

Vor fünf Jahren nahm der Bundesrat zu einer solchen Ausnahme für rasante Rennvelofahrer Stellung. Damals hiess es: Auch für Rennfahrer ist das Unfallsrisiko auf einem Veloweg geringer. Die Position gilt im Grundsatz noch heute, wie das Bundesamt für Strasse (Astra) der «NZZ» mitteilt. Die Kantone und Gemeinden sollen über die Nutzung der Rad- und Fusswege selbst bestimmen dürfen.

Thierry Burkart, Aargauer FDP-Nationalrat und Vizepräsident des Touring Club Schweiz (TCS), erachtet die Aufhebung der Radwegpflicht für schnelle E-Bikes als prüfenswert. «Entscheidend ist, dass es auf der gleichen Fahrbahn, ob Strasse oder Radweg, keine allzu grossen Tempounterschiede gibt», so Burkart.

Fussgänger nur selten in Unfall involviert

Auch der Chefredaktor des «Velojournals», Pete Mijnssen, spricht sich für eine Lockerung der Vorschrift aus. Alles könne man aber nicht regeln, eine neue Kultur sei nötig. «Dazu gehört, dass Fahrer schneller E-Bikes Rücksicht nehmen.» Umgekehrt sei auf Schuldzuweisungen bezüglich der Gefahren zu verzichten.

Zahlen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) zeigen, dass immer mehr E-Bike-Fahrer verunfallen. Dies jedoch nicht stärker, als sich die Elektrovelos verbreiten. Dabei kollidieren weniger als zehn Prozent aller Verunfallten E-Biker mit Fussgängern. Laut der Zeitung haben auch Schweizer Versicherungen kürzlich keine Häufung der Schadensfälle festgestellt.

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