«Easy Ride»: SBB büsst Mann, der Billet 34 Sekunden zu spät löste
Einem ÖV-Passagier werden 100 Franken gebüsst, nachdem er sein E-Ticket einige Sekunden zu spät löst. Die SBB-Kunden sehnen sich nach mehr Kulanz.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein ÖV-Passagier löste sein E-Ticket 34 Sekunden zu spät.
- Daraufhin erhielt er eine Busse in Höhe von 100 Franken.
- Kunden kritisieren die SBB öfters wegen zu wenig Kulanz.
Faire Massnahmen oder zu wenig Kulanz? Öfters wird in den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Gültigkeit der E-Tickets diskutiert. Die SBB scheint klare Regelungen gesetzt zu haben. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Passagiere ihre E-Tickets einige Sekunden zu spät lösen und dafür gebüsst werden.
Im Bahnhof Oerlikon schafft es ein junger Mann gerade noch rechtzeitig auf den Zug. Seine «Easy Ride»-App funktioniert erst nicht, wie er gegenüber SRF berichtet. Kurze Zeit später schafft er es dann doch noch, sein Billet online zu lösen – doch er ist zu spät.
Laut Billettkontrolleur sei das «Check-in 34 Sekunden zu spät» aktiviert worden. Daraufhin werden dem Mann satte 100 Franken gebüsst.
Rund 800'000 Fälle der Umtriebsgebühr pro Jahr
Später telefoniert der Passagier mit dem SBB-Kundencenter und schildert seine Situation. Die Busse wird zurückgezogen. Jedoch muss der Betroffene trotzdem eine Umtriebsgebühr von 30 Franken bezahlen. Dies findet er nicht fair.
Er ist damit nicht alleine. Laut der Alliance-Swisspass-Sprecherin Susanne Wittwer Klingler gibt es pro Jahr rund 800'000 Personen, welche den Zuschlag bezahlen müssten.
Eine Kulanzfrist würde gemäss Klingler nicht viel Sinn ergeben: «Auch wenn wir zwei Minuten Kulanz gewähren und das Ticket wurde zwei Sekunden zu spät gelöst, würde die Person sagen: Weshalb seid ihr nicht kulanter?» Sie hält die aktuelle Regelung für die beste und nachvollziehbarste Lösung, erklärt sie im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
Viele Passagiere bleiben dennoch unzufrieden mit den strengen Bussen, welche die Kontrolleure verteilen. Klingler betont, dass sich die ÖV-Betriebe dessen bewusst seien. «Jetzt gilt die Regelung, die wir haben. Aber wir schauen uns die Fälle an, die auftauchen, und was es dabei für Möglichkeiten gäbe», sagt Klingler.