Ein Mitarbeiter des Schweizer Aussdendepartement wird der illegale Pornografie beschuldigt. Ein Gericht entschied nun über die Zuständigkeit des Falls.
Die Botschaft der Schweiz in Rom.
Der verdächtigte EDA-Mitarbeiter arbeitet in Italien. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mitarbeiter des EDA soll illegale Pornografie ins Internet gestellt haben.
  • Das Bundesstrafgericht verfügt, dass die Staatsanwaltschaft Bern den Fall übernimmt.
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Ein Angestellter des Schweizer Aussendepartements in Italien wird verdächtigt, Fotos mit verbotener Pornografie über den Server des Bundes ins Internet gestellt zu haben. Dies geht aus einem Entscheid des Bundesstrafgerichts hervor.

Das Bundesstrafgericht schreibt in dem am heute Montag publizierten Beschluss, die USA hätten die Schweiz Ende April vergangenen Jahres informiert. Ermittlungen hätten in der Folge ergeben, dass es sich um Bilder mit Nacktaufnahmen und sexuellen Handlungen mit Kindern handelt.

Entscheid befasst sich nur mit Zuständigkeit

Der Entscheid befasst sich inhaltlich nicht mit der im Raum stehenden Straftat der Pornografie. Vielmehr verlangte die Bundesanwaltschaft (BA), dass die Staatsanwaltschaft Bern den Fall übernimmt. Diese war gemäss Entscheid jedoch der Auffassung, dass die italienischen Behörden den Fall untersuchen müssten.

Die Berner Staatsanwaltschaft muss den Fall nun aber übernehmen. Die BA verlangte in ihrem Begehren um die Klärung der Zuständigkeit überdies die formelle Feststellung, dass die kantonalen Strafverfolgungsbehörden Fälle von illegaler Pornografie verfolgen müssen.

Auf diesen Antrag ist die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts nicht eingetreten. Sie entscheide konkrete Gerichtsstandskonflikte und könne keine Feststellungen zu abstrakten Rechtsfragen machen, schreibt das Gericht.

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