Negativzinsen

Einnahmen aus Negativzinsen sollen in die AHV fliessen

Keystone-SDA
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Bern,

Die Einnahmen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aus Negativzinsen sollen in die AHV fliessen. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Motion des Zürcher SVP-Nationalrats Alfred Heer angenommen - mit 108 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Die Erträge der Nationalbank aus Negativzinsen sollen in die AHV fliessen. Das fordert der Nationalrat. (Themenbild)
Die Erträge der Nationalbank aus Negativzinsen sollen in die AHV fliessen. Das fordert der Nationalrat. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Das Wichtigste in Kürze

  • SP und Grüne setzten sich mit zahlreichen Stimmen der SVP durch.

Dagegen waren die FDP-, CVP- und GLP-Fraktion sowie der Bundesrat. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.

Heer argumentierte erfolgreich, die Negativzinsen seien eine erhebliche Belastung für die Sozialwerke, insbesondere für die AHV und die Pensionskassen. Sie bedeuteten eine tiefere Verzinsung des Kapitals für die Einzahlerinnen und Einzahler. «Es handelt sich letztlich um eine indirekte Steuer an den Bund.»

Auf der anderen Seite profitiere der Bund von der Negativzinspolitik der SNB, indem faktisch keine Schuldzinsen auf neuen Bundesobligationen erwirkt würden, sagte Heer. Der Bund profitiere zulasten der arbeitenden Bevölkerung und der Rentnerinnen und Rentner. Die Einkommen der SNB aus Negativzinsen sollten deshalb bei der Verteilung der SNB-Gewinne in die AHV fliessen.

Für eine Verwendung der Einnahmen aus Negativzinsen zugunsten der Altersvorsorge hatte sich vor kurzem auch SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG) ausgesprochen. Es sei absurd, dass die Sozialversicherungen unter den Negativzinsen leiden müssten, stellte er fest.

Rechsteiner plädierte dafür, die Einnahmen aus den Negativzinsen in die Pensionskassen zu leiten. Die SNB solle in einem ersten Schritt dazu bewogen werden, einen freiwilligen Beitrag an die Pensionskassen zu zahlen, forderte der SP-Ständerat.

Finanzminister Ueli Maurer stellt sich gegen diese Ideen. Die AHV sei nicht direkt von den Negativzinsen betroffen, denn die Guthaben der Ausgleichsfonds bei der SNB seien von der Erhebung der Negativzinsen ausgenommen, sagte er.

Ausserdem brauche die AHV zur Finanzierung ihrer Rentenverpflichtungen permanente und nachhaltige Einnahmen. Mit dem Vorschlag könne keine nachhaltige Sanierung der AHV erzielt werden, sagte Maurer. Der Bundesrat warnt auch vor Mindereinnahmen beim Bund: Die Annahme der Motion würde zu einer Verringerung der Einnahmen um jährlich 333 bis 666 Millionen Franken führen.

In den Jahren 2015 bis 2018 betrugen die Negativzinsen auf den Giroguthaben bei der Nationalbank insgesamt etwa 6,7 Milliarden Franken, wie der Bundesrat in der Antwort auf den Vorstoss schrieb. Die Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen liegen damit deutlich über den jährlichen Gewinnausschüttungen an den Bund.

Im Budget 2019 ist bei einer unterstellten SNB-Gewinnausschüttung an Bund und Kantone von jährlich 2 Milliarden Franken eine Ausschüttung an den Bund von 666 Millionen Franken eingestellt.

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