Einnahmen aus SNB-Negativzinsen sollen nicht in die AHV fliessen
Der Ständerat stellt sich gegen den Nationalrat: Die kleine Kammer hält nichts davon, die SNB-Einnahmen der Negativzinsen der AHV zukommen zu lassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat will die SNB-Einnahmen aus Negativzinsen der AHV zufliessen lassen.
- Der Ständerat hingegen hält wie der Bundesrat nichts davon.
- Stattdessen will die kleine Kammer eher eine nachhaltige Sanierung der AHV.
Der Ständerat hält im Gegensatz zum Nationalrat nichts davon, die Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen der AHV zufliessen zu lassen. Die Mehrheit der kleinen Kammer setzt wie der Bundesrat lieber auf eine nachhaltige Sanierung der AHV mit dauerhaft fliessenden Einnahmen.
Nach einer ausführlichen und lebhaften Diskussion lehnte der Ständerat am Mittwoch die Motion von Nationalrat Alfred Heer (SVP/ZH) mit 27 zu 18 Stimmen ab. Damit ist das Ansinnen vorerst vom Tisch, die Einnahmen aus den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in die AHV fliessen zu lassen.
Nationalrat nahm Motion mit 108 Stimmen an
Der Nationalrat hatte Heers Motion im vergangenen Juni mit 108 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Heer hat die Mehrheit mit der Begründung hinter sich geschart, die Negativzinsen seien eine erhebliche Belastung für die Sozialwerke, insbesondere für die AHV und die Pensionskassen. Sie bedeuteten eine tiefere Verzinsung des Kapitals für die Einzahlerinnen und Einzahler. Der Bund profitiere zulasten der arbeitenden Bevölkerung und der Rentnerinnen und Rentner.
Heers Forderung führte auch im Ständerat zu einer ausgedehnten Diskussion. Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/Zug) warnte im Namen der Kommissionsmehrheit davor, mit einer Zweckbindung Druck auf die SNB auszulösen und so in deren unabhängige Geldpolitik einzugreifen. Zudem würde der finanzpolitische Spielraum des Bundes kleiner.
Finanzminister Ueli Maurer stellt sich auch im Ständerat dezidiert gegen die Idee. Eine Verknüpfung der Geldpolitik der SNB mit der AHV wäre ein «gefährlicher erster Schritt». Nachher werde man diese Türe nicht mehr zubringen. In Zeiten wie diesen müsse man grundsätzlich politisieren. Das Ansinnen sei staats- und finanzpolitisch falsch.
Befürworter kommen vor allem aus der SVP und SP
Die Befürworter einer Ausschüttung kamen aus den Reihen der SVP und der SP. Hannes Germann (SVP/SH) sagte, die Mittel aus den Negativzinsen seien in der AHV am besten platziert. Das sei gut und gerecht verteiltes Geld, weil die AHV von allen gespiesen werde und von dem alle profitierten. Man könne den Schritt daher wagen. Die Motion gebe genügend Spielraum bei der Umsetzung.
Auch für Paul Rechsteiner (SP/SG) gab es gute Gründe, dass die AHV mitpartizipieren soll. Inzwischen seien aus Negativzinseinnahmen kumuliert rund 10 Milliarden Franken vorhanden: «Das ist nicht nichts und sozialpolitisch nicht das Dümmste.»
In den Jahren 2015 bis 2018 betrugen die Negativzinsen auf den Giroguthaben bei der Nationalbank insgesamt etwa 6,7 Milliarden Franken, wie der Bundesrat in der Antwort auf den Vorstoss schreibt. Die Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen liegen damit deutlich über den jährlichen Gewinnausschüttungen an den Bund.
Einnahmen aus Negativzinsen sind rückläufig
Die Einnahmen aus den Negativzinsen sind indes seit 2019 rückläufig und liegen derzeit laut Maurer bei rund 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Davon flössen bei einer Überweisung des Vorstosses gerade einmal 400 Millionen in die AHV.
Das seien weniger als ein Prozent der Ausgaben pro Jahr, so Maurer. «Wir müssen aufhören, solche Pflästerchen zu verteilen. So schaffen wir es nicht, dass die AHV 2085 auch für meine Enkelin noch sicher ist.»