EU-Botschafter signalisiert Gesprächsbereitschaft beim EU-Abkommen
Der seit September in der Schweiz agierende Botschafter der EU, Petros Mavromichalis, hat erneut die Bereitschaft der EU beim Rahmenabkommen signalisiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der EU-Botschafter der Schweiz signalisiert die Bereitschaft für ein Rahmenabkommen.
- Man sei durchaus dazu bereit, Nachteile für EU-Firmen in Kauf zu nehmen.
«Die EU ist sehr wohl bereit zu einem Schritt. Dies, wenn der Bundesrat endlich klar sagt, was er genau will», betonte Mavromichalis. Die Schweiz und die EU könnten dann eine Lösung finden. «Obwohl die EU in vielen Bereichen der Schweiz bereits sehr entgegengekommen ist».
So akzeptiere die EU die flankierenden Massnahmen in etwas abgeschwächter Form, obwohl sie für EU-Firmen nachteilig seien, sagte er. Zudem habe die EU der Schweiz zugestanden, dass sie im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme nicht alle neuen EU-Regeln übernehmen müsse.
«Sollte das Volk zu einer neuen Binnenmarktregulierung einmal Nein sagen, fällt nicht der ganze Vertrag weg. Sondern es wird Ausgleichsmassnahmen geben», erklärte er diesbezüglich.
Solche Ausnahmen geniesse kein EU-Mitglied, hob der EU-Botschafter hervor. Zudem könne die Schweiz mit dem Rahmenabkommen künftig an den Entscheidungsprozessen in der EU teilnehmen. Dies, auch wenn sie kein Stimmrecht habe, betonte er.
Und ein Schiedsgericht müsse auch nicht auf den Europäischen Gerichtshof horchen. «Das Schiedsgericht kann zum Beispiel selbst beurteilen, ob Gegenmassnahmen verhältnismässig sind», erklärte er.
Der Europäische Gerichtshof komme nur ins Spiel, wenn es um die Auslegung des Gemeinschaftsrechts gehe, hiess es weiter. «Auch in der EU ist er dafür einzig und allein zuständig. Dürften nationale Gerichte selbst die Regeln des Binnenmarkts auslegen, würde dieser auseinanderbrechen», erklärte er weiter.
Schweiz wird in ihre Schranken verwiesen
Allerdings verwies Mavromichalis die Schweiz auch in ihre Schranken. Wenn sie so weitermache und immer Neues aufbringe, werde vom Rahmenvertrag mit der EU nichts mehr übrig bleiben, mahnte er.
«Das Abkommen soll die bilateralen Beziehungen stabilisieren, unter anderem durch diesen Mechanismus zur Streitbeilegung. Ein Ausschluss des Europäischen Gerichtshofs bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts ist nicht vorgesehen. Und auch nicht möglich», betonte er gegenüber dem «Tages-Anzeiger».
Es sei obendrein bedauerlich, dass die Schweiz den Kohäsionsbeitrag an Bedingungen knüpfe, weil er eine Gegenleistung für den Marktzugang sei. Doch niemand habe ein Interesse daran, dass plötzlich alle Europäer nach Zürich, München oder Paris zögen. «Deshalb fördert die EU benachteiligte Regionen mit dem Kohäsionsfonds», sagte der Diplomat.
Für ein Land wie die Schweiz sei der Beitrag von einer Milliarde Euro über zehn Jahre ohnehin sehr bescheiden. Denn die Schweiz sei nachweislich das Land, das am stärksten vom EU-Binnenmarkt profitiere, sagte er.