Ex-Seco-Mitarbeiter bestreitet Vorwurf des Sich-bestechen-Lassens
Ein Ex-Seco-Mitarbeiter sieht sich dem Vorwurf der Bestechung gegenüber. So soll er für Gegenleistungen wie Fussballspiele Aufträge an Firmen verteilt haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Dem Vorwurf des Sich-bestechen-Lassens muss ich ein Ex-Seco-Mitarbeiter verantworten.
- Es geht um zahlreiche Bestechungen und eine Summe von 1,7 Millionen Franken.
- Er soll zwischen 2004 und 2013 zahlreiche Aufträge so vergeben haben.
Am zweiten Prozesstag gegen einen ehemaligen Angestellten des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) stand der Vorwurf des Sich-bestechen-Lassens im Zentrum. Der Angeklagte sagte vor dem Bundesstrafgericht, es habe zwar Zuwendungen an ihn gegeben. Bestritt aber den Vorwurf der Bestechung.
Die Zuwendungen seien vorgenommen worden, weil er sich mit den betreffenden Unternehmern gut verstanden habe. Einen Zusammenhang zu konkreten Beschaffungsaufträgen oder Dienstleistungen bestritt der Angeklagte.
Fussballspiel-Einladungen als Bestechung
Der ehemalige Seco-Mitarbeiter liess vor Gericht eine überarbeitete Liste der Zuwendungen verteilen. Die von der Bundesanwaltschaft zusammengestellten Einladungen und anderen Zuwendungen seien «nicht korrekt dargestellt» gewesen, wie er sagte.
Der heute 68-Jährige soll zwischen 2004 und 2013 Aufträge für Güterbeschaffungen und Dienstleistungen an von ihm bevorzugte Firmen vergeben haben.
Als Gegenleistung soll der ehemalige Bundesbeamte Vorteile in Form von Einladungen, Sponsoring von Anlässen, Bargeld, Geschenken und Anderes entgegengenommen haben. Unter anderem liess sich der Beschuldigte mehrfach zu Fussballspielen einladen. Auch Dritte haben von den Zuwendungen profitiert.
1,7 Millionen Franken herausgeschlagen
Insgesamt habe der Angeklagte gebührende Vorteile im Umfang von über 1,7 Millionen Franken gefordert und entgegengenommen.
Neben der Befragung zum Vorwurf des Sich-bestechen-Lassens wurde am Dienstag auch der frühere Vorgesetzte des ehemaligen Seco-Mitarbeiters einvernommen. Er sagte vor Gericht, der Angeklagte habe ihm immer «offen rapportiert». Es habe für ihn keinen Grund gegeben, dem Angeklagten zu misstrauen. Oberste Priorität sei für ihn gewesen, dass der Betrieb in der Abteilung des Angeklagten reibungslos funktioniere.
Der Prozess wird bis voraussichtlich um 19 Uhr mit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft fortgeführt.