Experten erwarten keine Erhöhung des Referenzzinssatzes am Freitag
Im Juni 2023 stieg dieser erstmals seit 2008. Morgen könnte es zur nächsten Erhöhung kommen. Experten rechnen nicht damit, aber ...
Das Wichtigste in Kürze
- Morgen veröffentlicht das Bundesamt für Wohnungswesen den Referenzzinssatz.
- Experten rechnen nicht damit, dass es zu einer Erhöhung des Zinssatzes kommen wird.
- Im Frühling könnte es aber anders aussehen.
Mieterinnen und Mieter können aufatmen – zumindest vorerst. Experten glauben nicht, dass der Referenzzinssatz morgen erhöht wird. Damit steigen auch die Mieten vorerst nicht noch mehr.
So etwa Bank-Ökonomen zuletzt gegenüber «Keystone-SDA». Und nun auch Comparis-Finanzexperte Dirk Renkert bei Nau.ch.
«Erhöhung im Dezember weniger wahrscheinlich»
Definitive Klarheit gibt es aber erst morgen: Viermal im Jahr veröffentlicht das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) den sogenannten hypothekarischen Referenzzinssatz. Dies findet jeweils im März, Juni, September und Dezember statt. Eine Erhöhung hätte steigende Mieten zur Folge.
«Eine Erhöhung im Dezember ist möglich, aber eher wenig wahrscheinlich», so Renkert zu Nau.ch. Das Aufatmen währt aber nicht lange.
Der Finanzexperte prognostiziert, dass die nächste Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes schon im März oder Juni des nächsten Jahres erfolgen dürfte.
Referenzzinssatz stieg im Juni erstmals seit 2008
Der hypothekarische Referenzzinssatz stieg im Juni dieses Jahres erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2008. Nachdem er von 1,25 auf 1,50 Prozent erhöht wurde, erhielten viele Mieterinnen und Mieter kurz darauf Post des Vermieters.
Bei einer Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte dürfen Vermieter den Mietzins um 3 Prozent anheben. Dies gilt unter der Bedingung, dass sie auch die vorherigen Senkungen weitergegeben haben.
Von der Juni-Erhöhung waren nur Mieterinnen und Mieter betroffen, die vor rund 3,5 Jahren und weniger gezügelt haben. Sowie für die ein hypothekarischer Referenzzinssatz von 1,25 Prozent galt.
Achtung: «Die nächste Mietpreiserhöhung betrifft zusätzlich Mieterinnen und Mieter die vor rund sechs Jahren und weniger gezügelt haben. Sowie für die der aktuelle hypothekarische Referenzzinssatz von 1,5 Prozent massgeblich ist», warnt Renkert.