Stadt Basel

Falsche Fahne – Basler büssen Zürcher Jacht-Besitzerin!

Melanie Thöne
Melanie Thöne

Basel,

Eine Frau aus Winterthur hisste in der Ostsee die Schweizer Flagge. Doch ihre Jacht war nicht registriert. Nun muss die 55-Jährige zahlen.

Schweizer Flagge
Die Basler Staatsanwaltschaft bestraft eine Jacht-Besitzerin, da sie verbotenerweise die Schweizer Flagge gehisst hatte. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau hisste die Schweizer Flagge auf ihrer nicht registrierten Jacht.
  • Das ist nach Schweizer Seeschifffahrtsgesetz strafbar.
  • Die Basler Staatsanwaltschaft erliess einen Strafbefehl mit einer bedingten Geldstrafe.

Eine Frau aus Winterthur hisste im Mai letzten Jahres in der Ostsee die Schweizer Flagge auf ihrer nicht registrierten 13-Meter-Jacht. Das sollte sie teuer zu stehen kommen, wie die «bz Basel» berichtet.

Die Behörden im deutschen Kiel bemerkten die Fahne und stellten fest, dass das Schiff nicht im Schweizer Jachtenregister eingetragen war. Dies ist ein Verstoss gegen das Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge.

Das Gesetz ist streng: Wer ohne Eintrag im Register die Schweizer Flagge hisst, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Zuständigkeit liegt bei den Basler Behörden

Trotz des Vorfalls in Kiel sind es die Basler Behörden, welche für solche Verstösse zuständig sind. Die Staatsanwaltschaft Basel hat daher einen Strafbefehl erlassen: Eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 210 Franken wurde verhängt. Zusätzlich muss die Schiffsführerin eine Busse von 400 Franken und Verfahrenskosten von 300 Franken bezahlen.

Die Strafbefehle aufgrund dieses Gesetzes werden auch an die Bundesanwaltschaft gemeldet. Die 55-Jährige hat gegen den Strafbefehl keine Einsprache erhoben. Anfang Juni wurde er rechtskräftig.

Schweizer Seeschifffahrtsgesetz gilt weltweit

Im Gegensatz zu den meisten Gesetzen, die nur für Vorfälle in der Schweiz gelten, ist das Schweizerische Seeschifffahrtsgesetz weltweit anwendbar.

Es regelt nicht nur strafbare Handlungen, sondern schreibt auch Form, Farbe und Grössenverhältnisse der Schweizer Flagge vor.

Kommentare

Peter P. Odermatt

Völliger Schwachsinn dieses Gesetz. Wieder einmal typisch Bund.

User #1065 (nicht angemeldet)

Wäre eine Piraten Fahne auch nicht erlaubt gewesen? Es gibt schon Tüpflischiesser die kleine Fische jagen

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