FCS-Fans: Freispruch für «Winti Fraue figgä und verhaue»
Wegen eines frauenfeindlichen Banners wurden Fans des FC Schaffhausen angeklagt. Im Berufungsverfahren wurden sie nun abermals freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Jahr 2019 verärgerten die Schaffhausen-Fans das ganze Land mit ihrem Transparent.
- Daraufhin wurden sie wegen Aufforderung von Gewalt an Frauen angeklagt.
- Nun wurden sie endgültig von den Behauptungen freigesprochen.
- Es habe sich um «reine Provokation» gehandelt.
Beinahe fünf Jahre ist es her, dass sechs Anhänger des FC Schaffhausen mit frauenfeindlichen Bannern im Stadion standen: Mit der Aufschrift «Winti Fraue figgä und verhaue» wollten sie provozieren. Was sich die Fussballfans jedoch nicht erwarteten: Dass sie angeklagt werden würden.
Die Staatsanwaltschaft bezichtigte sie der Gewaltaufforderung gegen Frauen. Im ersten Verfahren wurden sie freigesprochen, doch es wurde Berufung eingelegt. Nun wurde die Klage abermals fallen gelassen.
Banner waren «reine Provokation»
Das Zürcher Obergericht diskutierte, ob der Vorfall während des Challenge-League-Spiels auf der Schützenwiese im Mai 2019 strafrechtlich relevant war.
«Die Worte auf dem Banner waren eine reine Provokation an die Adresse der gegnerischen Fans.» Diese Worte schrieb der Richter in seiner Urteilsbegründung. Er betonte, dass es sich nicht um einen Aufruf zur Gewalt handelte und fügte hinzu: «Anders könne man das gar nicht verstehen.»
In seiner Begründung verwies er auch auf eine hypothetische Umfrage unter 100 Personen, wie der «Tagesanzeiger» berichtet: Jeder Teilnehmer würde bestätigen, dass es sich lediglich um eine Provokation handelt.
Es sei unbestritten, dass die Aktion der Schaffhauser-Fans geschmacklos gewesen sei. Doch nicht alles, das geschmacklos wäre, sei auch strafrechtlich verfolgbar.