An Bahnhofstrasse: Haartransplantation geht schief – Teil-Freispruch
Schwere Vorwürfe gegen eine Zürcher Haartransplantations-Firma: Betrug, Körperverletzung und Verstösse gegen das Heilmittelgesetz. Nun ist das Urteil bekannt.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach einer missglückten Haartransplantation standen zwei Beschuldigte vor Gericht.
- Einen 32-jährigen Haupttäter erwartet nun eine Geldstrafe.
- Der Mittäter (34) wurde indes in allen Anklagepunkten freigesprochen.
Bei einer Haartransplantation im November 2022 in Zürich soll so einiges schiefgelaufen sein. Erst die Polizei setzte dem für den Patienten äusserst schmerzhaften Treiben ein Ende.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-jährigen Geschäftsführer sowie einem 34-jährigen Angestellten unter anderem Betrug, einfache Körperverletzung sowie Vergehen gegen das Heilmittelgesetz vor. Beide Beschuldigte sind türkische Staatsbürger.
Der Vorfall ereignete sich am 25. November 2022 in den Geschäftsräumlichkeiten der Haartransplantations-Firma an der noblen Zürcher Bahnhofstrasse. Geplant war ein operativer Eingriff am Kopf eines Mannes, der eine Haartransplantation wünschte.
Falsche Ärztinnen und unzureichende Betäubung
Gemäss Anklage wurde der Eingriff von zwei türkischen Krankenschwestern durchgeführt, die dem Geschädigten zuvor als Ärztinnen vorgestellt worden sein sollen.
Der Mann soll trotz lokaler Betäubung starke Schmerzen gehabt haben. Daraufhin soll er weitere Spritzen verabreicht bekommen haben, die aber ebenfalls nicht wirkten. Zudem habe es bei der Operation, die in einem Büroraum stattfand, auch Probleme mit Sterilität und Hygiene gegeben.
Die plötzlich in den Geschäftsräumlichkeiten auftauchende Polizei beendete den Haartransplantations-Pfusch. Die Ermittler waren den Hintermännern offenbar schon seit einiger Zeit auf der Spur.
Die beiden Krankenschwestern, welche den Eingriff durchführten, standen bereits im Juni vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Zürich. Sie wurden zu acht, beziehungsweise achteinhalb Monaten Freiheitsstrafen bedingt verurteilt.
Urteil für Geschäftsführer und Mitarbeiter
Nun wurden auch die beiden türkischen Staatsbürger vom Bezirksgericht Zürich verurteilt. Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, wurde der 32-jährige Hauptangeklagte von den schwerwiegenden Vorwürfen des Betrugs und der einfachen Körperverletzung freigesprochen.
Verurteilt wurde er allerdings wegen Verstössen gegen das Heilmittelgesetz und wegen einer Übertretung des Gesundheitsgesetzes. Der 32-Jährige bekommt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 90 Franken und eine Busse von 2000 Franken.
Der Mitbeschuldigte (34) wurde indes von allen Anklagen freigesprochen. Er hatte vor Gericht erklärt, lediglich Ausführungstätigkeiten im Betrieb übernommen zu haben.