Ein Gericht hat den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. in seinem Vergewaltigungsprozess freigesprochen. Nun nimmt der Fall eine weitere Wendung.
Der Freispruch für Christian B. (l.) wird vorerst nicht rechtskräftig. (Archivfoto)
Der Freispruch für Christian B. (l.) wird vorerst nicht rechtskräftig. (Archivbild) - Michael Matthey/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landgericht Braunschweig sprach Christian B. im Vergewaltigungsprozess frei.
  • Gegen den Freispruch von Christian B. legt die Staatsanwaltschaft Revision ein.
  • Christian B. könnte spätestens Anfang 2026 freikommen – trotz Vorstrafen.
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Nach dem Freispruch im Prozess wegen mehrerer schwerer Sexualstraftaten gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte die Justizbehörde mit. Der Fall geht damit nun an den Bundesgerichtshof, der das Urteil auf Rechtsfehler überprüft.

Das Landgericht Braunschweig sprach den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter vergangene Woche vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs frei. Für eine Verurteilung gebe es nicht ausreichend Beweise, sagte die Vorsitzende Richterin.

Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidigung Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits direkt nach dem Freispruch angekündigt, in Revision zu gehen.

Christian B. kommt nach derzeitigem Stand spätestens Anfang 2026 frei

Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus internationaler Medien. Dies, weil der Angeklagte im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens; es gilt die Unschuldsvermutung.

Nach derzeitigem Stand ist Christian B. spätestens Anfang 2026 ein freier Mann. Bis September 2025 verbüsst er noch eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin.

Anschliessend muss B. laut Staatsanwaltschaft Braunschweig noch eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 6. Januar 2026 absitzen, sollte er nicht 1446 Euro zahlen.

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