Filmgesetz-Gegner reichen Abstimmungsbeschwerden ein

Keystone-SDA
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Bern,

Gegen den Bundesrat wurde eine Beschwerde eingereicht vom Referendumskomitee gegen das Filmgesetz «Lex Netflix.» Das Abstimmungsbüchlein sei fehlerhaft.

lex netflix
Matthias Mueller, Präsident Referendumskomitee und Jungfreisinnige, spricht während einer Medienkonferenz des überparteilichen Komitees "Nein zum Filmgesetz", am Dienstag, 29. März 2022 in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In vier Kantonen wurde gegen den Bundesrat eine Beschwerde eingereicht.
  • Informationen im Abstimmungsbüchlein seien veraltet oder gar falsch.
  • Betroffen ist dabei das Filmgesetz «Lex Netflix».

Das Referendumskomitee gegen das Filmgesetz «Lex Netflix» hat in vier Kantonen Beschwerde erhoben gegen den Bundesrat. Sie wirft der Regierung vor, in der Abstimmungsbroschüre falsche Angaben zu machen.

Die Abstimmungsbeschwerde sei am Montag an vier Kantonsregierungen geschickt worden. Das sagte der Jungfreisinnigen-Präsident Matthias Müller der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage am Dienstag.

Beschwerde richtet sich gegen Bundesrat

Weil es sich um eine Bundesangelegenheit handle, dürften diese aber nicht darauf eingehen. Deshalb werde sich danach wohl das Bundesgericht mit der Angelegenheit befassen, sagte Müller.

Befürworten Sie das neue Filmgesetz «Lex Netflix»?

Die Beschwerde des Referendumskomitees richtet sich gegen den Bundesrat. Die Gegner des Filmgesetzes monieren, die Erläuterungen im Abstimmungsbüchlein seien falsch oder veraltet. Es gehe vor allem um eine Karte auf Seite 13.

Diese bildet die europäischen Länder mit einer Investitions- oder Abgabepflicht für Streamingdienste ab. Diese zeige falsche oder veraltete Informationen.

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