Filmgesetz «Lex Netflix»: Das Wichtigste in Kürze
Am 15. Mai entscheiden die Stimmberechtigten in der Schweiz über die Änderung des Filmgesetzes, weitherum bekannt als «Lex Netflix».
Das Wichtigste in Kürze
- Das Filmgesetz «Lex Netflix» steht am 15. Mai zur Abstimmung.
- Für Streamingdienste sollen neu ähnliche Regelungen wie für Fernsehsender gelten.
- Vier Prozent ihres Schweizer Umsatzes sollen an Schweizer Produktionen gehen.
Inländische Fernsehsender sind seit Jahrzehnten verpflichtet, vier Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren.
Filme und Serien werden aber zunehmend auch im Internet zum Abruf (Streaming) angeboten. Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es in der Schweiz bis jetzt keine Investitionspflicht. Demgegenüber kennen viele europäische Länder bereits eine solche Verpflichtung.
Zudem gilt für inländische Fernsehveranstalter auch seit langem die Verpflichtung, mehrheitlich Filme und Serien anzubieten, die in Europa produziert wurden. Damit soll die Angebotsvielfalt gewährleistet werden. Die Schweiz kennt, anders als die Länder der Europäischen Union, für Streamingdienste keine solche Mindestquote.
Streamingdienste sollen sich an Schweizer Produktionen beteiligen
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz) sieht vor: Für Streamingdienste wie beispielsweise Netflix gelten neu ähnliche Regelungen wie für Schweizer Fernsehsender. Konkret sollen sich auch Streamingdienste mit vier Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen.
Sollten sie die geforderten Investitionen nicht oder nur teilweise tätigen, müssen sie für die Differenz eine Ersatzangabe entrichten. Diese kommt der Schweizer Filmförderung zugute. Zudem soll die Investitionspflicht neu auch für ausländische Fernsehsender gelten, die Werbeblöcke gezielt für das Schweizer Publikum senden (Werbefenster). Schätzungen zufolge würden durch die Erweiterung der Investitionspflicht jährlich 18 Millionen Franken zusätzlich in das Schweizer Filmschaffen fliessen.
Mit dem Lex Netflix sollen Streamingdienste verpflichtet werden, zu mindestens dreissig Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden. Demgegenüber sieht das Gesetz keine Quote für in der Schweiz produzierte Filme oder Serien vor.
Nur SVP und Teile der FDP und Mitte dagegen
Im Herbst 2021 hat eine breite Parlamentsmehrheit die Vorlage verabschiedet. Dagegen stimmten nur die SVP- und Teile der FDP- und Mitte-Fraktion. Die Mehrheit argumentiert, dass die Änderung vom Filmgesetz eine Lücke schliesse, die durch den digitalen Wandel entstanden sei.
Die Filmgesetz Vorlage beseitige die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten. Durch die Ausweitung der Investitionspflicht entstehe ein zusätzlicher Anreiz, Schweizer Filme und Serien zu produzieren.
Zudem soll nach Ansicht der Befürworter die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Filmproduktion gestärkt werden. Insbesondere gegenüber den europäischen Ländern, die eine Investitionspflicht kennen. Dass sich die Investitionspflicht auf die Preise für das Streaming auswirken werde, sei unwahrscheinlich.
Der geforderte Mindestanteil an europäischen Inhalten bezeichnen die Befürworter als massvoll. Weil in der EU eine solche Anforderung bereits bestehe, erfüllten die Anbieter die Vorgabe schon heute. Für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz ändere sich durch die Änderung folglich nichts.
Filmgesetz schränkt Freiheit der Konsumenten ein
Gegen die geplante Investitionspflicht für Netflix und Co. haben die Jungparteien von FDP, SVP und GLP das Referendum ergriffen. Das Komitee argumentiert, die Freiheit der Konsumenten werde durch die Gesetzesänderung eingeschränkt und falle einer «ungerechten EU-Filmquote zum Opfer».
Die neue Investitionsverpflichtung bezeichnen die Gegner als «unnötige Filmsteuer». Dies, weil das Schweizer Filmschaffen bereits heute jährlich mit weit über 120 Millionen Franken subventioniert werde. Auch schade es dem Wirtschaftsstandort Schweiz, wenn künftig die schweizerischen Privatsender stärker zur Kasse gebeten würden.
Das Referendumskomitee gegen das Filmgesetz ist weiter der Auffassung, dass Streamingdienste wegen der geplanten Gesetzesänderung ihre Preise erhöhen könnten. Zudem sei es ungerecht, wenn Streamingdienste dreissig Prozent ihres Programms für europäische Filme zur Verfügung stellen müssten.