Filmgesetz: Die Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Der Bundesrat will mit dem neuen Filmgesetz die Schweizer Filmschaffenden unterstützen. In Europa gibt es schon ganz ähnliche Ansätze – teils noch extremer.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 15. Mai 2022 wird über die «Lex Netflix» abgestimmt.
- Der Bundesrat will mit der Gesetzesänderung «gleich lange Speere für alle» schaffen.
- Man will die Schweizer Filmschaffenden unterstützen und eine Kulturvielfalt fördern.
Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2021 eine Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur beschlossen. Gegen diese Änderung wurde ein Referendum eingereicht, weshalb darüber am 15. Mai 2022 abgestimmt wird.
Der Nationalrat stimmte mit 124 zu 67 Stimmen bei drei Enthaltungen für diese «Lex Netflix». Im Ständerat wurden 32 Ja-, acht Nein-Stimmen und vier Enthaltungen erfasst.
Gleiche Bedingungen für alle
Seit 2007 müssen inländische Fernsehsender vier Prozent ihres Umsatzes an das Schweizer Filmschaffen abgeben. Streamingdienste wurden bisher von einer solchen Abgabe verschont. Das neue Filmgesetz soll das ändern.
Bundesrat Alain Berset sprach sich an einer Medienkonferenz deutlich für die Gesetzesänderung aus: «Mit dem Gesetz will der Bundesrat und das Parlament also eine Lücke schliessen, die durch die Digitalisierung entstanden ist. Es braucht gleich lange Spiesse für alle.»
Filmgesetz fordert Europa-Quote
Ausserdem müssten Streamingdienste bei einem Ja im Mai eine 30-Prozent-Quote für europäische Inhalte erfüllen. Damit soll das digitale Angebot, welches stets grösser und wichtiger wird, auch kulturell vielfältiger werden.
Durch die Änderungen gleiche man sich den umliegenden Ländern und der EU an. Dort sind solche Abgaben und Quoten für Streamingdienste teilweise schon gesetzlich vorgeschrieben. Und entgegen einiger Befürchtungen haben diese Massnahmen dort zu keinen Preiserhöhungen geführt. Man geht also davon aus, dass Netflix und ähnliche Anbieter ihre Abonnemente deswegen nicht teurer machen werden.