Filmgesetz: Alle Informationen rund um die Lex Netflix
Zu 30 Prozent europäische Filme und eine Umsatzabgabe von vier Prozent: Das neue Filmgesetz will ausländischen Streaminganbietern einige Pflichten auferlegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 15. Mai wurde über das neue Filmgesetz – die «Lex Netflix» – abgestimmt.
- Streaminganbieter sollen einen Teil ihres Umsatzes in die Schweizer Filmkultur investieren
- Ausserdem müssen sie zu mindestens 30 Prozent europäische Inhalte zeigen.
Da ein Referendum zustande gekommen ist, stimmte die Schweiz am 15. Mai 2022 über eine Änderung am Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur ab. Umgangssprachlich wird diese Gesetzesänderung vom 1. Oktober 2021 auch als «Lex Netflix» bezeichnet.
Schweizer Filmkultur benötigt Unterstützung
Inländische Fernsehsender sind seit 2007 dazu verpflichtet, mindestens vier Prozent ihres Umsatzes in die Schweizer Filmproduktion zu investieren. Dieser Beitrag ist eine wichtige finanzielle Stütze für die einheimische Filmkultur – gerade in der Schweiz. Durch die sprachliche Diversität haben inländische Produktionen nämlich Schwierigkeiten, Erfolge ausserhalb ihrer kleinen, regionalen Märkte zu erzielen. Auf dem internationalen Markt stehen die Chancen für Schweizer Filme umso schlechter.
Filmgesetz schliess gesetzliche Lücke
Heutzutage werden Filme nicht mehr nur im Kino oder auf Fernsehsendern geschaut. Es hat sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Streamingdiensten etabliert. Diese stellen den Nutzern durch ein Abonnement eine breite Auswahl an Filmen und Serien zum Abruf durch das Internet bereit.
Es handelt sich dabei in der Regel um Angebote internationaler Grosskonzerne wie Netflix oder Disney. Das Bundesamt für Kultur schätzt, dass diese Streamingdienste in der Schweiz jährlich rund 300 Millionen Franken umsetzen.
Bisher wurden Streamingdienste von der Abgabe an die Schweizer Filmindustrie ausgenommen. Bundesrat und Parlament möchten aber mit dem neuen Filmgesetz bewirken, dass auch Netflix und Co. ihren Teil zur einheimischen Filmkultur beitragen müssen. Sie wollen, dass Streaminganbieter ebenfalls vier Prozent ihrer Umsätze in das Schweizer Filmschaffen investieren.
Somit würden Streamingdienste und das Schweizer Fernsehen gleichgestellt werden. Der Bund erhofft sich dadurch eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von schätzungsweise 18 Millionen Franken.
Die Anbieter entscheiden dabei selbst, wie sie diese Investitionen tätigen wollen. Sie können sich an laufenden Produktionen beteiligen oder in bestehende Filme einkaufen. Eine eigene Idee bei Schweizer Filmproduzenten in Auftrag zu geben, wird ebenfalls als Investition gezählt. Wer sich nicht oder nur ungenügend an der Schweizer Filmkultur beteiligt hat, muss eine Ersatzabgabe zugunsten der Schweizer Filmförderung tätigen.
System hat sich bewährt
Im Ausland haben bereits mehrere Länder eine solche Abgabepflicht eingeführt. Frankreich und Italien verpflichten Streamingdienste zu einer Investition von 20 oder mehr Prozent in europäische Filmproduktionen. Deutschland hat eine Abgabe von zweieinhalb Prozent des Umsatzes bestimmt. Österreich hingegen hat weder eine Investitions- noch eine Abgabepflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Das neue Filmgesetz beinhaltet noch eine zweite wichtige Klausel: Grössere Fernsehsender in der Schweiz und in Europa müssen seit 1993 mindestens zur Hälfte Inhalte aus europäischer Produktion ausstrahlen. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Streamingdienste ebenfalls zu 30 Prozent europäische Inhalte anbieten müssen. Eine Quote für Schweizer Filme gibt es nicht.
Abstimmungsresultat
Die «Lex Netflix» wurde am 15. Mai 2022 mit 58 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 40 Prozent.