Finma: CSS muss überhöhte Prämien rückerstatten
Die Finma hat bei der CSS schwere Aufsichtsverletzungen festgestellt. Nun muss die Krankenkasse überhöhte Prämien rückerstatten.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der CSS hat die Finanzmarktaufsicht schwere Aufsichtsverletzungen festgestellt.
- Die Krankenkasse muss deshalb ihren Versicherten überhöhte Prämien rückerstatten.
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat der Krankenkasse CSS angeordnet, überhöhte Prämien rückzuerstatten. Die Versicherung habe das Aufsichtsrecht verletzt. Nun müsse eine Prämie von 129 Millionen Franken den Krankenzusatzversicherten zurückerstattet werden.
Finma hat im Sommer 2019 eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Nach dieser habe sie ihre Aufsichtstätigkeit über das Zusatzversicherungsgeschäft intensiviert. Diese sein unterdessen abgeschlossen, wie die Aufsicht am Dienstag mitteilt.
Die Finma überprüfte demnach die generelle Zuordnung von Verwaltungskosten zulasten der Zusatzversicherung. Die Untersuchung habe ergeben, dass die indirekten Kosten, namentlich für interne Arbeitsleistungen zugunsten der Zusatzversicherung, nicht hinreichend verursachergerecht zugeteilt würden. Das heisst es in der Mitteilung.
Und weiter: Der Entscheid der Finma stelle die operative Tätigkeit der CSS nicht in Frage. Die Ansprüche der Versicherten seien gesichert und die Solvenzvorschriften eingehalten.
Der Entscheid der Finma ist nicht rechtskräftig und kann von der Krankenkasse beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
CSS halte sich an Vorschriften
Die Verfügung der Finanzmarktaufsicht habe sie zur Kenntnis genommen. Sie werde nun im Detail geprüft, heisst es in einer Reaktion der CSS. Die Rückvergütung von 129 Millionen Franken an Zusatzversicherungsprämien entspreche rund 1,5 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie. Diese beträgt im Mittel 14 Franken pro Jahr und versicherte Person, schreibt die Krankenversicherung.
Eine seriöse und nachhaltige Geschäftsführung im Interesse der Versicherten stehe im Mittelpunkt des Handelns. Dies betont die Krankenversicherung, die nach eigenen Angaben rund 1,68 Millionen Menschen versichert.
Die CSS halte sich stets an die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Deshalb sei sie überrascht vom Umfang und der Absolutheit der von der Finma geäusserten Vorwürfe. Sie stelle fest, «dass im Zusammenhang mit der Zuordnung von Verwaltungskosten bis anhin keine klaren regulatorischen Vorgaben bestanden.» Dies schreibt die Krankenkasse.
Sie sei der Ansicht, dass die Zuordnung der Verwaltungskosten gemäss gängiger Theorie und Praxis erfolgte. Dies sei auch von der externen Revisionsgesellschaft gestützt worden.
Die CSS habe die Verwaltungsvorgänge zudem durch externe Gutachter beurteilen lassen. Auch diese seien zum Schluss gekommen, dass die Zuweisung der Verwaltungskosten durch die Versicherung korrekt erfolgt sei. «Aus Sicht der CSS stellt diese Diskussion eine Branchenproblematik dar», betont die Krankenversicherung.
Sollte die Finma-Verfügung rechtskräftig werden, werde die CSS einen detaillierten Plan für die Rückerstattungen erstellen. Anschliessend werde sie ihre Kundinnen und Kunden der Zusatzversicherung von 2013 bis 2019 über die Höhe der Zahlungen informieren. Das heisst es weiter. Die Versicherten und das Geschäft in der obligatorischen Grundversicherung seien nicht betroffen.