Das Bundesamt für Zivilluftfahrt will eine Erhöhung der Transferzahlungen regulierter Erträge. Der Flughafen Zürich wehrt sich dagegen.
Flugzeuge stehen im Flughafen Zürich in Kloten.
Flugzeuge stehen im Flughafen Zürich in Kloten. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue Gebührenordnung des BAZL sieht eine höhere Kapitalverzinsung vor.
  • Der Vorschlag würde in der nächsten Gebührenperiode zu 25 Prozent weniger Erträgen führen.
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Dem Flughafen Zürich liegen die Vorschläge des Bundesamts für Zivilluffahrt (BAZL) für eine neue Gebührenordnung auf dem Tisch. Diese sehen eine deutliche Erhöhung der Transferzahlungen zugunsten der regulierten Erträge vor. Im Rahmen der begonnenen Vernehmlassung stellt sich die Flughafen Zürich AG aber dezidiert gegen diese Vorschläge.

Im Juli 2018 hatte das BAZL bekannt gegeben, die Gebührenordnung am Flughafen Zürich punktuell zu überarbeiten. Gemäss dem nun vorliegenden Vorschlag sollen die Transferzahlungen aus dem kommerziellen Bereich der Luftseite zugunsten des regulierten Fluggeschäfts auf 50 Prozent von bisher 30 Prozent erhöht werden, schreibt die Betreibergesellschaft in einer Mitteilung vom Montag. Von den Parking-Erträgen sollen sogar 75 Prozent von den bisher 30 Prozent abgeschöpft werden.

Demgegenüber soll die Berechnungsformel für eine angemessene Kapitalverzinsung nicht angepasst werden, hiess es weiter. Der Flughafen Zürich geht davon aus, dass bei einer Umsetzung des Vorschlags die aviatischen Erträge in der nächsten Gebührenperiode um rund 25 Prozent oder um über 150 Millionen Franken pro Jahr tiefer ausfallen würden.

Die neue Gebührenordnung soll frühestens 2020 in Kraft treten. Im Rahmen der Vernehmlassung werde sich der Flughafen dezidiert gegen die Erhöhung der Transferzahlung und für eine nachhaltige Rendite einsetzen, hiess es in der Pressemitteilung. Falls der Vorschlag vom Gesamtbundesrat angenommen werde, müsse der Investitionsplan insbesondere im Hinblick auf aviatische Projekte überarbeitet werden.

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