Höhere Gebühren sollen Verspätungen in der Nacht verringern

Livia Fischer
Livia Fischer

Zürich,

Für einen Start oder eine Landung nach 23 Uhr zahlen Airlines eine Lärmgebühr – bisher ohne Wirkung. Eine Erhöhung der Gebühren soll dies jetzt ändern.

Ein Flugzeug der Swiss im Landeanflug auf die Piste 28 des Flughafen Zürich.
Ein Flugzeug der Swiss im Landeanflug auf die Piste 28 des Flughafen Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Schon lange kämpft der Flughafen Zürich gegen den nächtlichen Fluglärm an.
  • Für einen Start oder eine Landung nach 23 Uhr zahlen Airlines eine Lärmgebühr.
  • Noch scheint sie das nicht abzuschrecken. Höhere Gebühren könnten dies nun verhindern.

Erreichen oder verlassen Airlines den Flughafen Zürich nach 23 Uhr, zahlen sie eine spezielle Lärmgebühr. Vor fünf Jahren beantragte der Flughafen Zürich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein neues Lärmgebührenmodell. Die aktuellen Verspätungsgebühren sollen erhöht werden.

Ginge es nach Barbara Günthard-Maier, der Präsidentin der Behördenorganisation «Region Ost», wäre dies auch nötig. Gegenüber «SRF» sagt sie: «Die Gebühr ist zu niedrig. Ich glaube, dass die Fluggesellschaften sie bewusst in Kauf nehmen.» So würden die Airlines die Verspätungen faktisch einplanen.

Verspätungen sind die Regel, nicht die Ausnahme

Bei zu hohen Gebühren aber bestehe laut Flughafensprecher Philipp Bircher die Gefahr, dass Airlines den Hub Zürich verlassen. Das BAZL liess das Modell von einem Experten der Hochschule St. Gallen untersuchen. Im Oktober wurde das Gutachten veröffentlicht. Es zeigt auf, dass Verspätungen nach 23 Uhr eher die Regel als die Ausnahme sind.

Höhere Gebühren seien deshalb sinnvoll, so der Experte. Konkrete Zahlen nennt er aber nicht. Bircher schlussfolgert: «Wir sehen uns in unserer Haltung bestätigt.» Die «Region Ost» hingegen wünscht sich eine Nachbearbeitung der Studie. Die Frage, wie hoch die Lärmgebühren nach 23 Uhr effektiv sein müssten, solle nicht unbeantwortet bleiben.

In einem nächsten Schritt muss das BAZL das Gebührenmodell genehmigen. Das Bundesamt will sich zum Thema vorerst nicht äussern.

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