Fondue in Seilbahnen vom Bundesamt für Verkehr verboten
Das Fondue im Gondeli ist verboten. Das Bundesamt für Verkehr hat eine Grauzone bereinigt und das Fondue-Rühren in der Gondelbahn verboten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesamt für Verkehr verbietet das beliebte Fondue-Gondeli.
- Allerdings stehen Alternativen wie elektrische Rechauds zur Diskussion.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat das Fondue-Rühren in Seilbahnen verboten. Das beliebte Fondue in der Bergbahn ist ein relativ neues Angebot. Bis anhin hat das BAV nie eine Genehmigung erteilt oder einen Entscheid dazu gefällt.
Im Jahr 2019 wurden Sicherheitsempfehlungen der EU durch die Norm EN 17064 - Brandverhütung- und Bekämpfung ersetzt. Seit 2019 ist diese Norm ein Teil der Gesamtheit der bezeichneten Normen zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen.
Der Punkt 10 b) der Norm SN EN 17064:2019 ist ein Verbot von offenem Feuer in Seilbahn-Stationen sowie in Fahrzeugen. Das beinhaltet das Feuer, um das Fondue zu erhitzen. Punkt 10 c) verbietet weiterhin das Mitführen von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten. Darunter fällt der Brennsprit oder die Brennpaste.
Diese Normen müssen jetzt eingehalten werden. Das BAV hat Überprüfungen angekündigt.
Wie der CEO der Touristischen Unternehmung Grächen gegenüber dem «Walliser Boten» sagt, arbeite man an einer Lösung. Beispielsweise die Benutzung von elektrischen Fondue-Öfen steht zur Diskussion.