Frankreich fordert von der UBS 1,83 Milliarden Franken
Der französische Staat verlangt im Steuerhinterziehungsprozess gegen die UBS 1,83 Milliarden Franken Entschädigung von der Grossbank.
Das Wichtigste in Kürze
- Frankreich fordert 1,83 Milliarden Franken Entschädigung von der UBS.
- Der Staat klagt am Pariser Strafgericht wegen Steuerhinterziehung gegen die Bank.
Im Steuerhinterziehungsprozess gegen die UBS am Pariser Strafgericht fordert der französische Staat als Zivilkläger eine gewaltige Summe von der Grossbank. Die UBS solle «eine Entschädigung von 1,6 Milliarden Euro (1,83 Milliarden Franken)» zahlen, sagte der Staatsanwalt heute Mittwoch.
Dies forderte der Staatsanwalt Xavier Normand-Bodard heute Mittwoch. Die UBS habe ein ausgeklügeltes Betrugs- und Geldwäschereisystem aufgebaut, in dem die Bank im Namen des Bankgeheimnisses behauptete, nichts zu hören, nichts zu sehen und nichts zu wissen.
Normand-Bodard forderte den Pariser Strafgerichtshof auf, dieses jahrelang praktizierte System hart zu bestrafen. Ziel der Grossbank sei es gewesen, den Kunden mittels Nummernkonti, Trusts oder Stiftungen bei der Steuerhinterziehung zu helfen.
Illegale Bankberater
Die UBS soll laut dem Staatsanwalt zwischen 2004 und 2012 illegal Bankberater nach Frankreich geschickt haben, um Reiche in eine Filiale der UBS France zu locken. Die Kunden seien an Empfängen, Jagdgesellschaften oder an Sportanlässen angesprochen worden, um sie von der Eröffnung von Schwarzgeld-Konten in der Schweiz zu überzeugen.
Die UBS steht in Frankreich seit dem 8. Oktober und voraussichtlich noch bis zum 15. November 2018 vor Gericht, wo sie sich gegen Vorwürfe der Geldwäscherei und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung verteidigen muss. Im Juli 2014 hatte die UBS eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro (1,26 Milliarden Franken) hinterlegen müssen.
Die Grossbank soll französische Kunden dazu angestiftet haben, mehr als zehn Milliarden Euro (11,5 Millarden Franken) am Fiskus vorbei zu schmuggeln. Die UBS selbst spricht von «oft unbegründeten Vorwürfen». Die Anklage beruht teilweise auf Aussagen und Dokumenten von ehemaligen Mitarbeitenden.