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Frau (50) aus Zug füttert Partner mit Rattengift!

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Region Zug,

Eine 50-jährige Griechin steht vor Gericht. Sie wird beschuldigt, zweimal versucht zu haben, ihren Partner zu töten.

Rattengift
Frau (50) füttert Partner mit Rattengift! (Symbolbild) - Canva

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau steht wegen zweifach versuchten Mordes vor dem Strafgericht Zug.
  • Erst verfütterte sie ihm Rattengift, dann schlug sie auf ihn ein mit einer Handsappie.
  • Die Angeklagte bestreitet jegliche Tötungsabsicht.
  • Mittlerweile sind die beiden wieder zusammen und wollen eine gemeinsame Zukunft aufbauen.

In Zug steht eine 50-jährige Griechin vor Gericht, der vorgeworfen wird, zweimal versucht zu haben, ihren Partner zu töten.

Bizarr ist dieser Fall vor allem, da gemäss «Zuger Zeitung» die beiden bereits wieder zusammen sind.

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Die Beziehung zwischen der Angeklagten und ihrem Partner begann 2014 und war von Problemen geprägt.

Im Herbst 2023 mischte die Frau ihrem Partner 25 Gramm Rattengift ins Essen. Jedoch schmeckte es ihm nicht und er liess es nach zwei Bissen stehen. Es gab keinerlei gesundheitliche Folgen.

Gewalttaten und Motiv

Wenige Tage später griff sie ihn mit einer Handsappie an, als er schlief. Mindestens 21-Mal schlug sie auf ihn ein! Der Staatsanwalt wirft der Angeklagten vor, aus Egoismus gehandelt zu haben. Sie ist daher angeklagt wegen zweifach versuchten Mordes.

Die Verteidigerin argumentiert laut «ZZ» anders: Ihre Mandantin habe keine Tötungsabsicht gehabt. Vielmehr habe sie nur gewollt, dass ihr Partner auf sie eingehe.

Zuvor sei es nämlich etwa zu Drohungen, Drangsalierungen und auch Schlägen seitens des Mannes gekommen.

Komplexe Beziehung

Der Privatkläger, der auch griechische Wurzeln hat, äusserte den Wunsch, dass die Angeklagte straflos bleibe. Er räumte ein, Fehler gemacht zu haben und wolle mit ihr eine gemeinsame Zukunft gestalten.

Die Verteidigerin bezeichnete die Beziehung als «griechisches Drama» und plädierte für einen Freispruch, was den versuchten Mord angeht. Sie verlangt eine Herabstufung der Tat. Der Staatsanwalt fordert 12 Jahre Haft sowie einen Landesverweis von 15 Jahren.

Das Gericht wird nun über diesen Fall entscheiden. Wie die «Zuger Zeitung» schreibt, wird ein Urteil in der zweiten Januarhälfte erwartet.

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