Frau weigert sich, gelähmtes Hündchen einzuschläfern
Eine Frau (44) vernachlässigte ihre Yorkshire Terrier. Und landet vor dem Zürcher Obergericht. Da wird gehandelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau steht in Zürich vor Gericht, weil sie ihr Hündchen nicht einschläfern will.
- Sie konnte sich von ihm nicht trennen und wollte nach der Ursache der Krankheit suchen.
- Das Zürcher Obergericht hat sie nun verurteilt.
Eine 44-jährige Frau stand vor dem Zürcher Obergericht. Der Vorwurf: Sie hatte ihre todkranke Yorkshire-Terrier-Hündin Luna nicht einschläfern lassen.
Das Veterinäramt fand in ihrer Wohnung zwei vernachlässigte Hunde: Luna war gelähmt und abgemagert. Tobi litt unter massivem Zahnstein.
Das Amt musste Luna einschläfern lassen. Die Besitzerin hatte mehrfach tierärztliche Ratschläge ignoriert, da sie die Ursache der Krankheit ihrer Hunde finden wollte.
Sie gab zu, dass sie wusste, wie schlecht es ihren Hunden ging, berichtet der «Tagesanzeiger».
1000 Franken Busse
Die Staatsanwältin verlangte acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1000 Franken Busse.
Das Gericht bestätigte die bedingte Geldstrafe aus der Vorinstanz. Es erhöhte die Busse auf 1000 Franken. Eine Tierquälerei sah es nicht, weil die Beschuldigte psychisch und physisch sehr stark angeschlagen war.
Übrigens: Der Frau ist die Tierhaltung heute verboten. Ihr zweiter Hund Tobi wurde im August 2022 eingeschläfert.