Waffe

Freier hielt Sexarbeiterin Waffe an Kopf, und bedrohte ihr Kind

Melanie Thöne
Melanie Thöne

Winterthur Stadt,

Als sich eine Sexarbeiterin weigert, die Forderungen ihres Freiers zu erfüllen, bedroht er sie und ihr Kind. Nun musste sich der Mann vor Gericht verantworten.

Waffe
Schreckschusspistolen sehen oftmals täuschend echt aus. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann hat eine Sexarbeiterin mit einer Schreckschusspistole bedroht.
  • Im Anschluss schickte er Morddrohungen per Whatsapp – auch gegen ihr Kind.
  • Die Frau erstattete Anzeige und das Gericht in Winterthur verurteilte den Täter.

Ein junger Mann wurde wegen versuchter sexueller Nötigung und Drohungen gegenüber einer Sexarbeiterin in Winterthur vor Gericht gestellt. Die junge Frau aus Rumänien hatte sich entschieden, Anzeige zu erstatten – eine Seltenheit im Bereich der Sexarbeit. Der «Landbote» berichtet.

Der Angeklagte hatte die Dienste der Frau über eine Online-Plattform gebucht und die Details am Telefon vereinbart. Doch nachdem er bezahlt hatte und sie bei ihm auf dem Sofa sass, änderte er seine Forderungen drastisch: Er wollte ungeschützten Oralsex.

Um seine Forderung zu unterstreichen, zog er laut Anklageschrift eine Schreckschusspistole hervor – täuschend echt aussehend.

Schwankende Emotionen und Morddrohungen

Trotz ihrer Bemühungen konnte sie den Mann nur kurzzeitig beruhigen. Als sie weiterhin auf ihrem Nein bestand, drückte er sie auf das Bett und hielt sie an den Handgelenken fest.

Während des gesamten Vorfalls wartete ihr Ehemann draussen im Auto. Die Sexarbeiterin suchte nach einer Fluchtmöglichkeit und schlug vor, Zigaretten zu kaufen. Die Frau nutzte die Gelegenheit: Sie stieg ins Auto ihres Ehemannes und fuhr davon.

Verurteilung wegen Drohungen

Nach dem Vorfall erhielt das Paar Morddrohungen vom Angeklagten über Whatsapp – auch gegen ihr dreijähriges Kind. Dies veranlasste die Sexarbeiterin dazu, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Der junge Mann wurde daraufhin von der Polizei festgenommen.

Trotz der schweren Vorwürfe konnte das Gericht den Mann nicht wegen versuchter sexueller Nötigung verurteilen. Dafür reichten die Beweise nicht aus. Stattdessen wurde er wegen mehrfacher Drohung verurteilt.

Zusätzlich wurde er für seine Morddrohungen per Whatsapp bestraft sowie für Tätlichkeiten, als er die Frau auf das Bett drückte.

Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine Geldstrafe von 10'800 Franken. Zudem muss er der Sexarbeiterin 1500 Franken Entschädigung zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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