Gelder an Hamas: Bundesanwaltschaft eröffnet Strafverfahren
Ein schwerwiegender Verdacht: Schweizer Geld soll zu der Hamas geflossen sein. Deshalb hat die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Strafverfahren von der Bundesanwaltschaft wird eingeleitet.
- Es besteht der Verdacht, dass Schweizer Geld zu der Hamas floss.
- Dieser Verdacht besteht seit mehr als 20 Jahren.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren eingeleitet: Es besteht der Verdacht, dass Geld aus der Schweiz an die Hamas geflossen ist. Dies gab Bundesanwalt Stefan Blättler in der SRF-«Samstagsrundschau» bekannt.
Kurz vor dem Terrorangriff der Hamas auf Israel wurde die Untersuchung gestartet. «Wir haben das ein paar Wochen, bevor die mörderischen Anschläge passiert sind, eingeleitet», so Blättler. Details zum Verfahren wurden nicht bekannt gegeben, um den Prozess nicht zu gefährden.
Hamas-Verbot in der Schweiz?
In der EU ist die Hamas verboten, in der Schweiz jedoch nicht. Daher muss im Verfahren bewiesen werden, dass die Hamas als terroristische Organisation einzustufen ist. Ein solches Verbot würde den Prozess vereinfachen und eine Beweisführung wegen Terrorismus unnötig machen.
Bereits vor zwei Jahrzehnten gab es den Verdacht auf finanzielle Unterstützung für die Hamas aus der Schweiz. Damals setzte Amerika einen Verein auf eine schwarze Liste – eine Anklage durch die schweizerische Bundesanwaltschaft erfolgte jedoch nie.
Terror-Bedrohungslage erhöht
Laut Blättler schätzt der Nachrichtendienst die Terror-Gefährdungslage seit Monaten als erhöht ein. Es laufen rund 70 Strafverfahren im Bereich Terrorismus. Nach dem ersten dschihadistischen Anschlag in der Schweiz 2020 wurden Mängel aufgedeckt und Massnahmen ergriffen.
Blättler bezeichnet den Personalmangel beim Bundesamt für Polizei fedpol, das Ermittlungen für die Bundesanwaltschaft durchführt, als grosses Problem. «Wir haben zu wenig Bundeskriminalpolizisten», sagt Blättler und warnt: «Das ist sicherheitsrelevant».