Geldwäscherei-Prozess: Ex-Angestellte der CS gibt ihren Ärger preis
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen Vorwürfen von Geldwäscherei für Osteuropa steht Credit Suisse vor Gericht.
- Im Prozess geht es weiter: Eine Ex-Mitarbeiterin wird zum ehemaligen Arbeitgeber befragt.
Der Prozess gegen die Credit Suisse und vier Mitangeklagte vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wurde am Mittwoch fortgesetzt: Eine Ex-Mitarbeiterin der Bank wurde befragt. Angeblich wurde sie wegen ihrer Kenntnisse über Osteuropa angestellt.
Die in Bulgarien geborene und aufgewachsene ehemalige Spitzensportlerin berichtete, wie sie 2001 aufgrund ihrer Kontakte von der UBS eingestellt wurde. Drei Jahre später wechselte sie zur Credit Suisse (CS). Die Bank habe damals Mitarbeitende gesucht, die sich in Osteuropa auskannten und Bulgarisch sprachen.
«14 Jahre Ungerechtigkeit» bei der Credit Suisse?
Nach ihrem Weggang von der Credit Suisse im Jahr 2010 schloss sich die heute 50-jährige Kundenberaterin einer Plattform. Diese bietet Dienstleistungen für unabhängige Vermögensverwalter an. Dort arbeitet sie immer noch und hat aufgrund ihrer schweren Krankheit sie ein Pensum von 20 Prozent. Wie in der Vergangenheit hat sie vor allem Kontakt zu Sportlern und Sportlerinnen.
Die Vermögensberaterin sagte vor Gericht, diese Tätigkeit motiviere sie, «morgens aufzustehen und ihre Krankheit zu vergessen». Sie wurde lauter, als sie die Entwicklung ihrer Gesundheit im Zusammenhang mit dem Strafverfahren erwähnte – «14 Jahre Ungerechtigkeit».
Die Angeklagte betonte, dass ihre Kundschaft sie nicht als «Bankerin» betrachtet hätte. Sie hätte sie immer im Kontext zum Sport gesehen. «Ich hätte mich lächerlich gemacht, wenn ich mich als echte Bankerin vorgestellt hätte.»
Ex-Mitarbeiterin hatte immergleiche Aufgaben – trotz Beförderung
Stephan Zenger, der vorsitzende Richter, befragte die Angeklagte eingehend zu ihrer Ausbildung und ihren Funktionen bei der Credit Suisse. Die 50-Jährige betonte, dass sich trotz Beförderungen in den Jahren 2005 und 2007 dadurch nichts an ihren Aufgaben geändert habe. Sie sagte, ihre Vorgesetzten seien damals «sehr zufrieden» gewesen.
Die Angeklagte betonte, dass sich ihre Ausbildung auf die Werbung für die Bank und den Verkauf ihrer Dienstleistungen konzentriert habe. Themen seien das Gespräch und der Umgang mit Kunden, die Kleiderordnung oder das Bankgeheimnis gewesen. Die Situation sei damals völlig anders gewesen als heute.
CS appellierte, das Bankgeheimnis nicht zu verletzen
Der Richter hielt ihr vor, dass sie einen Compliance-Test bestanden habe. Die Frau betonte, dass die Kurse in diesem Bereich sehr kurz gewesen seien: Sie dauerten nur ein oder zwei Stunden oder seien online abgehalten worden.
Sie sagte auch, sich nicht daran erinnern zu können, ob das Thema Geldwäscherei erwähnt worden sei. Sie habe auf jeden Fall keinen speziellen Kurs dazu besucht.
«Uns wurde vor allem gesagt, dass das Bankgeheimnis nicht verletzt werden darf.» Die Problematik von Bestechungsgeldern sei im Rahmen der Compliance-Kurse angesprochen worden. Sie sei aber nicht so eingehend behandelt worden, wie beispielsweise die verschiedenen Märkte.