Genfer Kantonsgericht hört wegen Klima-Aktion Spezialistin an
Ein Klimaaktivist bemalte 2018 die Fassade einer CS-Filiale. Nun verhandelt das Kantonsgericht über eine Strafe und hört sich dazu eine Spezialistin an.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 23-jähriger Klimaaktivist hat im Jahr 2018 eine CS-Filiale mit roter Farbe beschmiert.
- Das Kantonsgericht hat sich in Bezug zu diesem Fall eine Klimaspezialistin angehört.
- Das Urteil über den Fall wird zu einem späteren Zeitpunkt gefällt.
Das Genfer Kantonsgericht hat am Montag über die bedingte Geldstrafe gegen einen Klima-Aktivisten verhandelt. Dabei hörte es eine Klimaspezialistin an. Das Urteil fällt später. Der 23-Jährige hatte im Oktober 2018 zusammen mit anderen Aktivisten die Fassade einer Bankfiliale der Credit Suisse (CS) verunreinigt.
Das Genfer Polizeigericht hatte den 23-jährigen Aktivisten am 20. Februar wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Ausserdem waren dem Mann die von der Bank geforderten Reinigungskosten in Höhe von 2250 Franken und die Verfahrenskosten aufgebrummt worden.
Gericht soll Grund für Aktion anerkennen
Seine Verteidigerin, Laïla Batou, hatte das Urteil angefochten. Sie verlangte am Montag im Appellationsprozess vor dem Kantonsgericht einen Freispruch. Sie argumentierte, ihr Mandant und mit ihm weitere Beteiligte der Aktion «Rote Hände» hätten aus einem «rechtfertigenden Notstand» heraus gehandelt. Batou forderte, dass das Gericht die unmittelbare Gefahr durch den Klimawandel anerkennt, auf welche die Aktivisten aufmerksam machen wollten.
Julia Steinberger erklärte vor Gericht, sie habe Aufrufe zu zivilem und gewaltfreiem Ungehorsam mitunterzeichnet. Steinberger ist Professorin für soziale Folgen des Klimawandels an der Universität Lausanne. Zahlreiche Unterzeichnerstaaten des Pariser Klimaabkommens setzten dieses nicht um.
Klimatologen werden von der Erdöllobby attackiert
Solange der Klimagasausstoss im aktuellen Umfang weitergehe, werde sich das Klima bis Ende des 21. Jahrhunderts um drei Grad erwärmen. Nun würden Klimatologen nicht nur überhört, sondern von der Erdöllobby direkt attackiert. Und gegen die Investitionen der Banken ins Erdölgeschäft hätten die Aktivisten demonstriert.
Das Kollektiv «Breakfree Suisse» hatte am 13. Oktober 2018 während der ersten grossen Pro-Klima-Demonstration in Genf mit wasserlöslicher Farbe rote Hände auf die Fassade des Bankgebäudes gemalt. Sie standen als Symbol für die Opfer des Klimawandels.
Für das Polizeigericht war diese Aktion nicht notwendig und war nicht geeignet, den Klimawandel zu stoppen. Das Kantonsgericht erlässt sein Urteil später.
Aktivisten aus ähnlichen Fall freigesprochen
In einem ähnlichen Fall im Kanton Waadt waren zwölf Klimaaktivisten im Januar erstinstanzlich freigesprochen worden. Sie stehen am Dienstag erneut vor Gericht, da die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte. Das Urteil hatte landesweit für grosses Aufsehen gesorgt.