Gericht bestätigt Freispruch für sechs Lausanner Stadtpolizisten
Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines mutmasslichen Drogendealers ist haltlos: Sechs Lausanner Polizisten wurden vom Kantonsgericht freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sechs Mitglieder der Lausanner Polizei sind vor dem Kantonsgericht freigesprochen worden.
- Die Beamten haben sich demnach nicht der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.
- Bei einem Einsatz 2018 ist ein mutmasslicher Drogendealer ums Leben gekommen.
Sechs Lausanner Polizisten sind am Montag in einem Berufungsprozess vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines mutmasslichen Drogendealers freigesprochen worden.
Gemäss dem Kantonsgericht haben sie während des Einsatzes im Jahr 2018 verhältnismässig reagiert. Der Fall ist als «Fall Mike» bekannt.
Ein 39-jährigen Nigerianer hatte sich bei einer Drogenkontrolle in Lausanne widersetzt und war bei seiner Festnahme durch die sechs angeklagten Polizisten ums Leben gekommen. Nach einem Freispruch in erster Instanz im Juni 2023 und einem dreitägigen, aufsehenerregenden Berufungsverfahren lag es an den drei Richtern des Berufungsgerichts zu entscheiden, ob sich die sechs Beamten der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hatten.
Zudem mussten die Richter auch über Amtsmissbrauch urteilen, der in zweiter Instanz als Anklagepunkt hinzugefügt worden war. Sie sprachen die Polizisten in beiden Anklagepunkten frei.
Die Richter verwiesen insbesondere auf die gerichtsmedizinischen Gutachten. Diese hatten festgestellt, dass es unmöglich sei, mit Sicherheit zu sagen, dass der Dealer aufgrund des Polizeieinsatzes und insbesondere aufgrund des Festhaltens in Bauchlage gestorben sei. Das Berufungsgericht befand ausserdem, dass die Polizisten ihre Sorgfaltspflicht nicht «schuldhaft» verletzt hätten.