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Gericht fällt noch kein Urteil zum Fasnachts-Mord

Der «Regenschirm-Mord» an der Fasnacht 2022 wurde nun vor Gericht verhandelt. Das Gericht kann sich aber noch nicht entscheiden.

Mels
Der Täter erscheint am Gericht in Mels SG. - Nau.ch / Nico Leuthold

Das Wichtigste in Kürze

  • Diese Woche wurde im St. Gallischen Mels ein Fasnachtsmord verhandelt.
  • Ein junger Mann soll einem 45-Jährigen mit einem Regenschirm in die Augen gestochen haben.
  • Das Gericht will vor dem Urteil noch ein weiteres Gutachten.

Im Falle des Fasnachtsmörders von Mels hat das Gericht am Freitag noch kein Urteil gefällt. Es brauche noch ein zweites Gutachten, so die Begründung.

Gefordert wurde dieses vom Anwalt der Familie des Opfers. Für ihn sei die Entscheidung des Gerichts daher ein «Etappensieg», erklärt Rechtsanwalt Daniele Moro gegenüber Nau.ch. «Ein Gutachten ist absolut notwendig und erforderlich.»

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«Ein Gutachten ist absolut notwendig und erforderlich», sagt Rechtsanwalt Daniele Moro. - Nau.ch/Nico Leuthold

Das erste Gutachten ist für das Gericht in nicht allen Punkten klar. Unter anderem wegen der Alkoholgewöhnung des Täters. Laut dem ersten Gutachten sei er sich nicht an Alkohol gewöhnt. Jedoch ist er in einem Video von 2021 zu sehen, wie er eine Weinflasche auf Ex trinkt.

Auch ein zweiter Punkt wirft Fragen auf: Die gestrigen Zeugenaussagen lassen gewisse Zweifel aufkommen. Seine beiden Notrufe, die er absetzte, zeigen, dass er gewisse bewusste Handlungen ausführte – obwohl er sagte, sich an vieles nicht erinnern zu können.

«Klare Antwort sehr wichtig»

Leo-Philippe Menzel, Sprecher der Staatsanwaltschaft, begrüsst aus diesen Gründen den Entscheid des Gerichts. «Es geht um die Schuldunfähigkeit, die ein sehr wichtiger Punkt bei diesem Fall ist. Daher ist es wichtig, dass man hier eine klare Antwort erhält», sagt er zu Nau.ch.

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«Es geht um die Schuldunfähigkeit, die ein sehr wichtiger Punkt bei diesem Fall ist», sagt Leo-Philippe Menzel, Sprecher der Staatsanwaltschaft. - Nau.ch/Nico Leuthold

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG verhandelte seit gestern, Donnerstag, über die Gewalttat während der Fasnacht 2022.

Ein junger Mann (damals 19) soll nach starkem Alkoholkonsum einem damals 45-Jährigen mit einem Regenschirm in die Augen gestochen haben. Der 45-Jährige starb gemäss der Anklageschrift an Schädel-Hirn-Verletzungen.

Erste Zeugen sagen aus

Beim Prozess gegen den jungen Mann haben am Donnerstag erste Zeugen ausgesagt. Gemäss einem der Befragten wirkte der Beschuldigte vor der Tat «recht besoffen».

Vor dem Richter sprach auch der Angeklagte – er wirkte unsicher, gar vorsichtig. Er habe Erinnerungslücken betreffend dem, was vor der Tat passierte, sagt er. So erinnere er sich zwar, dass er in einem Zimmer war, aber nicht, wie er dahin kam. Auch erinnere er sich an einen Mann, der Italienisch sprach, diesen habe er nicht gekannt. Dieser Mann habe ihm dann ans Geschlechtsteil gefasst, so der Angeklagte.

Dann ringt er um Worte.

Er wisse nicht mehr, wie viel er getrunken habe. Er erinnere sich an ein Gerangel am Boden. An die mutmassliche Tatwaffe – den Regenschirm – habe er keine Erinnerung. Aber: Er habe panische Angst gehabt, hat keine Luft zu bekommen, wähnte sich in einer lebensbedrohlichen Lage.

Der zweite Stich in das linke Auge führte zum Tod des Opfers.

Warum er den Notruf wählte, weiss der Angeklagte nicht.

Er habe sich immer wieder gefragt, wie es so weit kommen konnte, so der Angeklagte. Er müsse nun mit der Tatsache leben, dass er jemanden getötet hat. Es tue ihm unendlich leid.

Mels
Sicherheitskräfte vor dem Gericht in Mels. - Nau.ch / Nico Leuthold

Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen vorsätzlicher Tötung. Andere Anträge der Staatsanwaltschaft an der Verhandlung sind möglich. Die Verteidigung fordert einen Freispruch.

Wie stark der 19-Jährige alkoholisiert war, liess ich nicht mehr genau eruieren. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch von minimal 1,2 und maximal 2,1 Promille zum Tatzeitpunkt aus. Aufgrund des hohen Alkoholgehalts im Blut liege eine «Schuldunfähigkeit» vor.

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