Gewerbeverband baut auf bestehende Instrumente beim Klimaschutz
Präsident Fabio Regazzi stellt zusammen mit Direktor Hans-Ulrich Bigler die Vorschläge des Gewerbeverbandes für ein neues CO2-Gesetz vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Das CO2-Gesetz wurde vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt.
- Der Schweizerische Gewerbeverband stellt nun seinen Vorschlag vor.
- Damit soll das CO2-Reduktionsziel von 50 Prozent bis 2030 erreicht werden.
Nach der Ablehnung der Vorlage durch das Stimmvolk fordert der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) ein neues CO2-Gesetz. Dieses soll auf Flexibilität und Anreizen beruhen. Die «erfolgreichen Instrumente» sollen dazu weitergeführt und ausgebaut werden.
Das revidierte CO2-Gesetz sei am 13. Juni an der Urne gescheitert, weil es «kosten- und preistreibende Regulierungen» und «Umverteilungsmechanismen» vorgesehen habe. Das sagte SGV-Präsident und Mitte-Nationalrat Fabio Regazzi am Mittwoch vor den Medien gemäss Redetext.
Gesetz braucht mehr Flexibilität
«Eine erfolgreiche Klimapolitik» müsse aber «auf den Prinzipien der Wirkungseffizienz, Wirtschaftlichkeit, Subsidiarität und Flexibilität» basieren. Und diese Flexibilität habe im abgelehnten Gesetz gefehlt.
Mit dem Vorschlag des SGV könne das CO2-Reduktionsziel von 50 Prozent gegenüber 1990 bis im Jahr 2030 erreicht werden. Zu dem bekennt sich der SGV. Gleichzeitig aber würden die «vom Volk verworfenen massiven Kostensteigerungen und Subventionen» vermieden.
Zentral dabei seien die sogenannten «Zielvereinbarungen», sagte SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler. Sie verbänden Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit und seien die wichtigste CO2-Reduktionsmassnahme der Schweiz mit grossem Potential. Diese Programme zur Erhöhung der Energieeffizienz müssten lückenlos verlängert und vereinfacht werden. Und für alle Branchen und Unternehmen geöffnet werden, heisst es in einer Mitteilung.
Für Gebäude brauche es ein «gesondertes Reduktionsziel». Umgesetzt werden soll dieses durch ein ähnliches System zur Förderung der Energieeffizienz wie für Unternehmen. Ausserdem soll das Gebäudeprogramm der Kantone weitergeführt werden.
Flugticketabgabe wird abgelehnt
Eine Flugticketabgabe lehnt der SGV ab, ebenso wie eine zusätzliche Treibstoffabgabe. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen müsse auf dem heutigen Stand belassen werden, solange der Maximalsatz nicht ausgeschöpft sei.
Hingegen müsse das Kompensationssystem für Treibstoff weitergeführt und ausgebaut werden, vor allem auf den Gebäudesektor, erklärte Bigler weiter. Diese Massnahmen seien «höchst wirksam, viel günstiger und mit weniger Umverteilung verbunden».
Bei den CO2-Vorschriften für Fahrzeuge verlangt der SGV eine «verhältnismässige Anlehnung» an die EU. Aber unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Schweiz, zum Beispiel ihrer Topographie. Für die Fahrzeuge selber müssten «möglichst flexible Massnahmen» eingesetzt werden, wobei auch alternative und neuere Antriebsformen einbezogen werden sollten.
Bei der Forschung und Entwicklung seien keine weiteren Fonds oder Umverteilungsmechanismen nötig, schreibt der SGV. Stattdessen müssten die vom Bund finanzierten Projekte vereinfacht werden. Und auf die Anwendung und den Transfer von Technologie und Technik ausgerichtet werden. Im Fokus müsse dabei die Mitwirkung von KMU stehen.
Bewilligungsverfahren sollen beschleunigt werden
Zudem müssten die Bewilligungsverfahren für klimafreundliche Investitionen beschleunigt und vereinfacht werden. Und es brauche steuerliche Anreize dafür. «Vorschriften zur Steuerung der Finanzflüsse» lehnt der SGV hingegen ab. Denn sie führten nur zu Einnahmeausfälle in der gebundenen Vorsorge und zu einen höheren administrativen Aufwand.
Schliesslich müsse die Schweiz «ihr Engagement zu Gunsten der Markt- und Transfermechansimen unter dem Übereinkommen von Paris» ausbauen. Dazu gehörten unter anderem das Netz von Absichtserklärungen und Pilotprogrammen. So wie sie die Schweiz zum Beispiel bereits mit Peru, Ghana oder Thailand bereits abgeschlossen hat.