Der VPOD lehnt eine radikale Neugestaltung der Finanzierung im Gesundheitswesen ab.
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Das Logo der Gewerkschaft VPOD auf Fahnen an einer Demo. (Symbolbild) - Keystone

Der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) ist gegen den fundamentalen Umbau der Finanzierung im Gesundheitswesen. Er hat am Freitag seine Referendumskampagne gegen eine Vorlage lanciert, die das Parlament im Dezember verabschiedet hatte.

Ziel der sogenannten Monismus-Vorlage ist es, ambulante und stationäre Gesundheitsleistungen künftig aus einer Hand zu finanzieren. Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Prämiengeldern. Stationäre Leistungen übernehmen zu mindestens 55 Prozent die Kantone. Den Rest bezahlen die Kassen.

Das Parlament nahm das Paket «Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär» (Efas) zum Ende der Wintersession deutlich an – der Nationalrat mit 141 zu 42 Stimmen bei 15 Enthaltungen, der Ständerat mit 41 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Unmittelbar danach kündigte die Gewerkschaft VPOD das Referendum gegen die Vorlage an. Nun lancierte sie offiziell ihre Kampagne zur Unterschriftensammlung. Die Referendumsfrist dauert bis zum 18. April.

«Die Versicherer setzen das Personal unter enormen Druck»

Die Gegner der Vorlage argumentieren, diese sei gefährlich für das Pflegepersonal, die Versorgungsqualität und für die Versicherten. Die Reform verschiebe die Macht weg von den Kantonen hin zu den Krankenkassen. Diese verwalteten künftig elf Milliarden Franken an Steuergeldern und bestimmten, wer Geld für Pflegeleistungen und Operationen erhalte.

«Die Krankenkassen, und damit die Prämienzahlenden müssen neu 73,1 Prozent aller Kosten bezahlen, den Löwenanteil», hielt VPOD-Zentralsekretärin Beatriz Rosende in Bern vor den Medien fest. Mit Efas drohten deshalb die Prämien und Kostenbeteiligungen noch stärker zu steigen, folgerte Viviane Hösli, Zentralsekretärin Gesundheit im VPOD.

Dadurch werde der Kostendruck im gesamten Gesundheitsbereich weiter steigen. «Ich mache mir grosse Sorgen», sagte Pflegefachfrau Deniz Killi. Viele ihrer Kolleginnen und Kollegen hätten den steigenden Kostendruck in den vergangenen Jahren mit grösserem Einsatz und Stress bezahlt. Das zeige sich auch in den konstant hohen Zahlen der Menschen, die den Beruf verlassen.

Vermehrt komme es zu Situationen, in denen die Bedürfnisse, aber auch die Sicherheit der Patientinnen nicht mehr gewährleistet werden könne.

Auch Cristina Vais, Fachangestellte Gesundheit, wies auf die prekären Verhältnisse im Pflegeberuf hin. «Die Versicherer setzen das Personal unter enormen Druck, noch schneller zu arbeiten.» Die Efas-Vorlage werde den Krankenkassen zusätzliches Gewicht verleihen. Das stelle «ein enormes Risiko für die Bevölkerung, die Patientinnen und das Gesundheitspersonal» dar.

Vorlage könnte Kosten im Gesundheitswesen senken

Die Befürworterinnen und Befürworter von Efas argumentieren, dass mit der Vorlage die Kosten im Gesundheitswesen gesenkt werden könnten, indem möglichst viele Kranke ambulant statt stationär behandelt werden. Das bezweifelt Pflegefachfrau Friederike Flückiger. «In Wirklichkeit geht es nicht um irgendwelche Einsparungen, sondern nur um eine andere Verteilung der Kosten zugunsten der Privatwirtschaft.»

Für ihn sei klar, dass die öffentliche Gesundheitsversorgung insbesondere sozial über die Steuern finanziert werden müsse und nicht über die Kopfprämien der Krankenkassen, hielt Pflegefachmann Heinz Lanz fest. «Nur so ist gewährleistet, dass alle ihren Beitrag gemäss ihren Möglichkeiten an das wertvolle Gut eines öffentlichen Gesundheitssystems beitragen.»

Mit Efas geschehe das Gegenteil, sagte der Genfer SP-Nationalrat und VPOD-Präsident Christian Dandrès. «Den zusätzlichen Anteil der Kosten, der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen wird, schätzt Santésuisse bis 2040 auf zehn Milliarden Franken

Die Monismus-Vorlage wurde 14 Jahre lang beraten. Die Mehrheit im Parlament sprach am Ende von einem gangbaren Kompromiss, der gefunden worden sei.

Die Kantone sollen demnach neu für mindestens 26,9 Prozent und die Krankenversicherer über die Prämien höchstens für 73,1 Prozent der Leistungskosten aufkommen. Versicherte müssen weiterhin einen spezifischen Beitrag für Leistungen der Langzeitpflege zahlen, ob ambulant oder stationär. Die Kantone können den Beitrag übernehmen.

Ob neben dem VPOD weitere Kreise gegen Efas opponieren werden, ist derzeit noch unklar. Laut Dandrès finden derzeit verschiedene Gespräche statt.

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