GfbV bietet Firmen Handlungsgrundlage bei Zwangsarbeits-Verdacht
Das Wichtigste in Kürze
- Die GfbV hat eine Grundlage zur menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung veröffentlicht.
- Sie dient Schweizer Unternehmen, Zwangsarbeit in der Uiguren-Region Xinjiang zu erkennen.
- Die Organisation fordert zudem, branchenübergreifende Richtlinien zum Umgang zu erlassen.
Mit Blick auf Zwangsarbeit in China hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine Grundlage zur menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung veröffentlicht. Sie soll Schweizer Unternehmen mit Investitionen in Lieferketten oder Exporten in die Uiguren-Region Xinjiang dabei helfen, Zwangsarbeit besser zu erkennen und verantwortlich zu handeln.
Das Papier werde Unternehmen betroffener Branchen und ihren Verbänden zur Verfügung gestellt, heisst es in einer Mitteilung der GfbV vom Dienstag.
Endlich ein Leitfaden zum Umgang mit Uiguren
Gleichzeitig fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker den Bundesrat dazu auf, dem Beispiel anderer westlicher Staaten zu folgen und branchenübergreifende Richtlinien zum Umgang mit Zwangsarbeit in Xinjiang zu erlassen. Nur so könne der Bund Schweizer Firmen gegen Reputationsverluste absichern und die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards glaubwürdig einfordern.
Erst im März hatte der Bundesrat seine neue China-Strategie für die Jahre 2021 bis 2024 präsentiert. Doch darin sind keine Sanktionen betreffend den Menschenrechtsverletzungen geplant. Stattdessen betont er darin die Eigenständigkeit der Schweizer Aussenpolitik gegenüber dem ostasiatischen Wirtschaftsriesen.
Länder wie die USA, Grossbritannien, Kanada und schliesslich auch die EU haben seit 2018 verschiedenste Sanktionen gegen China in Kraft gesetzt. Die Schweiz wird derweil von verschiedenen Seiten kritisiert.
Uiguren zum Arbeiten gezwungen
Seit 2018 häufen sich gemäss GfbV die Hinweise, dass die chinesische Regierung in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Region Xinjiang auf staatlich vermittelte Zwangsarbeit setzt. So würden im Rahmen sogenannter Berufsbildung unter anderem Häftlinge in Gefängnissen und Umerziehungslagern zur Arbeit gezwungen und sogenannte Absolventen bei ihrer Entlassung unter erneuter Haftandrohung in Fabriken, auf Farmen oder anderen Arbeitsstellen platziert.
Dass Uiguren systematisch von der chinesischen Regierung gezwungen werden, in Fabriken zu arbeiten, dokumentierte Anfang dieses Jahres detailliert ein Bericht von Forschern, die ihre Erkenntnisse im «Nankai-Report» festhielten. Amnesty International hat zudem wiederholt auf schwere Menschenrechtsverletzungen in der traditionell muslimisch geprägten Provinz Xinjiang in Nordwest-China hingewiesen, die offenbar über eine Million Menschen betreffen.
Bundesrat macht laut GfbV zu wenig
Die Notwendigkeit für ihr am Dienstag veröffentlichtes Papier sieht die Gesellschaft für bedrohte Völker «in der zögerlichen Herangehensweise der Bundesverwaltung».
So rate der Bundesrat Unternehmen zwar zur äussersten Vorsicht und räume ein, dass Kontrollen der Arbeitsbedingungen in Xinjiang im Moment kaum möglich seien. Er lehne es bislang aber ab, Richtlinien zur menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung für Schweizer Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Xinjiang zu erlassen. Damit unterscheide sich die Schweiz einmal mehr von anderen westlichen Staaten, die in den vergangenen Monaten entsprechende Weisungen erlassen hätten.
Forderungen nach Richtlinien
Gemäss dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (2020-2023) sollen die Bundesverwaltung und die Wirtschaftsverbände Unternehmen in der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung unterstützen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker erwarte deshalb vom Bundesrat, dieser Pflicht nachzukommen und Richtlinien zu Zwangsarbeit in Xinjiang zu erlassen, heisst es in der Mitteilung.
Um den politischen Druck von exponierten Schweizer Unternehmen zu nehmen, fordere ausserdem eine breit abgestützte Motion im Nationalrat branchenübergreifende Richtlinien zur Einhaltung von Menschenrechten. Die SP hatte im Dezember 2019 eine Motion eingereicht unter dem Titel «Stopp der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Xinjiang oder Sistierung des Freihandels mit China».