Glyphosatrückstände in Lebensmitteln sind laut Bundesrat unbedenklich
Der Bundesrat liess vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit knapp 250 Lebensmittel auf Glyphosat-Rückstände untersuchen. Obwohl in rund 40 Prozent der Proben Rückstände gefunden wurden, sind die Dosen für die Gesundheit unbedenklich.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Einsatz von Glyphosat macht Schweizer Lebensmittel nicht ungeniessbar.
- Gemäss einer Untersuchung des BLV sind die gefundenen Rückstände unterhalb des Grenzwertes.
Glyphosatrückstände in Lebensmitteln stellen aus Sicht des Bundesrates für Konsumierende kein Gesundheitsrisiko dar. Der Bundesrat stützt sich im Bericht auf eine Untersuchung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Er teilt damit die Einschätzung der EU, welche die Zulassung des Pflanzenschutzmittels im Herbst um fünf Jahre verlängert hatte.
Die Menge macht das Gift
Mehrere internationale Expertengremien waren in den vergangenen Jahren zum selben Schluss gekommen. Die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), ein Gremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO), stufte Glyphosat dagegen 2015 als «wahrscheinlich krebserregend für den Menschen» ein.
Das BLV erklärt dies damit, dass das IARC das Gefährdungspotenzial unabhängig von der Dosis beurteilt habe. Entscheidend für eine Gesundheitsgefährdung sei aber die Konzentration der Rückstände, schreibt es. In seiner Untersuchung kam es zum Schluss, dass diese tief ist.
Fast die Hälfte enthält Glyphosat-Spuren
Untersucht wurden 243 Lebensmittelproben aus dem Schweizer Detailhandel - in erster Linie Lebensmittel, in welchen Glyphosatrückstände zu erwarten sind. Das gilt zum Beispiel für Getreideprodukte und Hülsenfrüchte.
40 Prozent der Lebensmittel enthielten messbare Spuren von Glyphosat. Die gemessenen Mengen lägen aber allesamt unterhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte. Erst beim täglichen Konsum von beispielsweise 72 Kilogramm Teigwaren, 655 Kilogramm Brot, 10 Kilogramm Kichererbsen oder 1600 Liter Wein pro Kopf wäre mit gesundheitsschädigenden Folgen durch Glyphosatrückstände zu rechnen, schreibt das BLV.