Gommiswald: Veranstaltende nach illegaler Corona-Party verurteilt
Das Wichtigste in Kürze
- Fast 90 Personen versammelten sich im März 2021 in einer St. Galler Gemeinde für ein Fest.
- Die Personen verstiessen damit gegen das damals geltende Covid-Gesetz.
- Die Veranstaltenden wurden allesamt vor Gericht für schuldig erklärt.
In Gommiswald SG fand Anfang 2021 ein rechtswidriges Fest von Corona-Skeptikern statt. Jetzt wurden die Veranstaltenden verurteilt.
Im März 2021 versammeln sich im Restaurant «Älpli» rund 90 Menschen. Schon im Vorfeld wird die örtliche Polizei in Gommiswald über die Feier informiert. Mehrmals versuchen die Polizei und der Gemeindepräsident noch vor dem Anlass, die Organisatoren telefonisch zu ermahnen.
Währenddessen befindet sich die Schweiz inmitten der dritten Corona-Welle. Entsprechend sind öffentliche Veranstaltungen untersagt, hinzu kommt die Fünf-Personen-Regel. Doch der Appell, die Feier in Gommiswald platzen zu lassen, trifft auf taube Ohren.
Die Organisatoren lassen sich nicht beeindrucken, warten gar auf die Polizei-Präsenz. Das lässt sich daraus schliessen, dass ein selbsternannter Journalist mit Kamera vor Ort ist, als die Beamten eintreffen. Vergeblich versuchen diese im Dialog, die Veranstaltung friedlich aufzulösen.
Alle Organisatoren in allen Punkten schuldig gesprochen
Weil bei Durchgreifen jedoch mit Widerstand zu rechnen ist, und Kinder sowie Rentner anwesend sind, zieht die Polizei ab. Den «Truppen-Abzug», wie ihn die Corona-Skeptiker nennen, feiern diese als vollen Erfolg, sehen sich gar durch die Polizei unterstützt.
Nichtsdestotrotz werden Bussen ausgesprochen – die Veranstalter erhalten nach der Feier zudem einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Grund: Missachtung der Covid-Verordnung des Bundesrats.
Der Hauptorganisator sagte damals gegenüber «Linth24»: «Ich denke, wir werden nicht mal bis zum Richter kommen, sondern schon vorher freigesprochen.» Schliesslich habe er seine «Hausaufgaben gemacht» und wisse, dass er dem Gesetz nicht zuwider handle.
Der Vorsitzende Richter des Kreisgerichts See-Gaster kam nun zu einem anderen Schluss. Darum wurden am Dienstag alle drei Organisatoren schuldiggesprochen: Sowohl die Wirtin des Restaurants, als auch der Hauptorganisator sowie ein Redner der Veranstaltung werden gebüsst. Hinzu kommt das Tragen der Verfahrenskosten, wie das «Tagblatt» berichtet.
Corona-Skeptiker in Gommiswald müssen zahlen
Die Wirtin muss 90 Prozent der Verfahrenskosten tragen, was 4160 Franken entspricht. Hinzu kommt eine bedingte Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 120 Franken sowie eine Busse von 1200 Franken. Armin Schmid, ebenfalls Mitveranstalter, der am Anlass zudem eine Rede hielt, muss eine Busse von 250 Franken blechen.
Darüber hinaus wird eine Rechnung für die Verfahrenskosten von über 3600 Franken fällig. Der Hauptorganisator zahlt ebenso viele Verfahrenskosten. Obendrauf gibts eine Busse von satten 1500 Franken.
Alle Beschuldigten hatten einen Freispruch verlangt. Zuvor hatte der Anwalt der Wirtin ein Plädoyer gehalten, in dem er vermeintliche Gesetzes-Konflikte des Corona-Gesetzes «aufdeckte». Der darauffolgende Jubel der rund 30 Corona-Skeptiker im Gerichtssaal konnte am Urteil des Richters jedoch nichts ändern.
Die Wirtin von Gommiswald möchte das Urteil weiterziehen, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.