Gratis Skiabos an Aroser Politiker werden zum Gerichtsfall
Die Bündner Staatsanwaltschaft wird wegen gratis abgegebenen Skiabos für Aroser Lokalpolitiker Anklage gegen zwei Personen erheben. Es geht um den Tatbestand der mehrfachen Vorteilsgewährung.
Die Medienstelle der Staatsanwaltschaft bestätigte einen Bericht von SRF Investigativ von Dienstag.
«Die Anklage ist in Vorbereitung», sagte Staatsanwalt Franco Passini auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sie werde in den nächsten Tagen beim zuständigen Gericht erhoben. Zur Anklage komme es, weil es sich beim Verschenken von Ski-Abos um illegale Beeinflussungsversuche handeln könnte.
Gegen welche zwei Personen sie vorgeht, wollte die Staatsanwaltschaft nicht bekanntgeben. Da der Tatbestand auf Vorteilsgewährung lautet, könnte es sich um Personen von den Aroser Bergbahnen handeln. Entsprechende Aussagen von SRF Investigativ wollte Passini allerdings nicht bestätigen.
Vor knapp zwei Jahren war bekannt geworden, dass die Arosa Bergbahnen Saison-Skipässe im Wert von 550 Franken an Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker und Mitglieder von Aroser Behörden gratis abgegeben hatten. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hatte daraufhin eine Voruntersuchung eröffnet, die später zu einer Strafuntersuchung führte. Diese ist nun abgeschlossen.
Welches Strafmass die Staatsanwaltschaft beantragen wird, steht noch nicht fest. Gemäss Strafgesetzbuch sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe möglich oder auch nur eine Geldstrafe.
Mit einer vergleichbaren Praxis, wenn auch auf höherem Niveau, hatte Anfangs Winter das Wallis für Schlagzeilen gesorgt. Verschiedene Regierungsmitglieder und Parlamentarier des Kantons nutzten Ski-Abonnemente, die ihnen gratis oder stark vergünstigt offeriert wurden.
Gemäss Medienberichten hatten die Walliser Bergbahnen ihnen ein Generalabonnement für 100 Franken angeboten anstatt für 1575 Franken. Die Walliser Staatsanwaltschaft leitete daraufhin eine Untersuchung ein wegen Verdachts auf Vorteilsnahme beziehungsweise Vorteilsgewährung – vorerst gegen unbekannt.