Häftling prügelt seine Therapeutin in Solothurner Knast spitalreif

Alexander König
Alexander König

Solothurn,

Angriff in der Justizvollzugsanstalt Solothurn: Ein Insasse verletzt seine eigene Therapeutin schwer.

Knast
Ein Häftling hat seine Therapeutin spitalreif geprügelt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Justizvollzugsanstalt Solothurn ist eine Mitarbeiterin verletzt worden.
  • Ein Insasse der geschlossenen Massnahmenvollzugseinrichtung ging auf eine Therapeutin los.
  • Sie musste ins Spital gebracht werden.

Vergangenen Donnerstagmittag kommt es in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Solothurn zu einem brutalen Angriff: Ein Gefängnisinsasse geht auf eine Mitarbeitende los und prügelt sie spitalreif. Dies berichtet eine Quelle, die anonym bleiben will, gegenüber Nau.ch.

Brisant: Beim Opfer handelt es sich um seine eigene Therapeutin!

Laut dem Insider gibt es am Wochenende darauf besonders viel Besucher, und die brutale Tat spricht sich schnell herum.

Der Direktor der JVA Solothurn, Charles Jakober, bestätigt auf Anfrage: «Eine Mitarbeiterin wurde angegriffen und verletzt.»

Der alarmierte Sicherheitsdienst sei schnell vor Ort gewesen. Die Therapeutin erhielt noch dort erste medizinische Hilfe, bevor sie ins Spital gebracht wurde.

Glück im Unglück: «Noch am selben Tag konnte sie aus der ambulanten medizinischen Versorgung entlassen werden.»

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Dass das Gefängnis ein Sicherheitsproblem hat, glaubt Jakober trotz der Attacke nicht. Im Gegenteil: «Bei der JVA Solothurn handelt es sich um eine geschlossene Massnahmenvollzugseinrichtung. Entsprechend hoch sind die Sicherheitsstandards.»

Erst im Mai 2023 rüstete sich die Anstalt gegen den Schmuggel von Waren mit Drohnen.

Der genaue Hergang des Vorfalls vergangenen Donnerstag wird nun intern analysiert und strafrechtlich aufgearbeitet.

Gefängnis ergreift Massnahmen

Doch welche Konsequenzen drohen dem Insassen jetzt? Jakober erklärt: «Insassen, von welchen eine akute Fremdgefahr ausgeht, werden grundsätzlich gesichert untergebracht.»

Tätlichkeiten und Gewalt gegen Personal, Mitgefangene oder Dritte würden einen ernsthaften Verstoss gegen die Sicherheit und Ordnung darstellen.

In solchen Fällen greift das Gefängnis konsequent durch: «Solche Verstösse ziehen disziplinarische oder sichernde Massnahmen nach sich.»

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