Schläge: Wärter muss Häftling Brian 1000 Franken Genugtuung zahlen
Ein Gefängnis-Mitarbeiter wurde nach Schlägen gegen den Insassen Brian verurteilt. Er muss eine saftige Busse zahlen, hinzu kommen 1000 Franken Genugtuung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Gefängnis-Mitarbeiter war wegen Gewalt gegen Insasse Brian verurteilt worden.
- Der Angestellte wollte dies nicht gelten lassen und zog bis vors Bundesgericht.
- Dieses hat seine Beschwerde nun abgewiesen und beharrt auf die ausgesprochene Strafe.
Wegen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung war ein Gefängnismitarbeiter nach Schlägen gegen den Insassen Brian verurteilt worden. Grund: Er hatte im Gefängnis Lenzburg AG zwei Faustschläge und mehrere Fusstritte gegen den Insassen verübt. Eine Beschwerde des Gefängnis-Angestellten hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Das geht aus dem heute veröffentlichten Urteil hervor.
Damit bleibt die Verurteilung rechtskräftig: Er muss eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 210 Franken sowie eine Busse von 4700 Franken blechen. Darüber hinaus erhält Brian eine Genugtuung von 1000 Franken.
Zur Auseinandersetzung gekommen war es während der angeordneten Verlegung Brians von der Justizvollzuganstalt Lenzburg in ein anderes Gefängnis. Die Kantonspolizei wartete bereits auf ihn, dann spuckte Brian den Gefängnismitarbeiter an und nahm eine bedrohliche Position ein.
Brian wehrlos am Boden – trotzdem wurde auf ihn eingeschlagen
Sechs Gefängnismitarbeiter intervenierten. Während Brian um sich herumschlug, brachten sie ihn zu Boden. Eine Spuckhaube wurde ihm über den Kopf gezogen. Brian wollte sich nicht auf den Bauch drehen, woraufhin ein Angestellter ihm zwei Fusstritte versetzte.
Es folgte die Androhung eines Taser-Einsatzes, später ein Faustschlag gegen den Kopf. Nach dem Taser-Einsatz wurde Brian schliesslich mit Handschellen und an den Beinen fixiert. So ging von ihm keine weitere Gefahr mehr aus. Trotzdem schlug der Gefängnismitarbeiter ein weiteres mal gegen den Kopf von Brian.
Unzulässige Beschaffungsmethode
In seiner Beschwerde führte der Vollzugsangestellte aus, dass das von der Staatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchung der JVA beschlagnahmte Video, auf dem die Geschehnisse zu sehen sind, nicht als Beweismittel verwertbar sei. Die Staatsanwaltschaft hätte es auf dem Weg der Rechtshilfe anfordern müssen.
Das Bundesgericht hat in seinen Erwägungen bestätigt, dass die Beschaffung des Videos nicht korrekt abgelaufen sei. Die Gefahr, dass die Aufnahme durch loyale Kollegen gelöscht würde, rechtfertige die Beschlagnahmung nicht. Tatsächlich hätte das Video auf dem Weg der Rechtshilfe angefordert werden müssen.
Dennoch habe die Vorinstanz das Video zurecht als Beweis zugelassen, schreibt das Bundesgericht. So seien unrechtmässig beschaffte Beweismittel verwertbar, wenn sie unerlässlich für die Aufklärung einer schweren Straftat seien. Beim Amtsmissbrauch handle es sich um eine solche Tat.
Schlag gegen Wehrlosen
Das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Tat überwiegt laut Bundesgericht dasjenige des Beschwerdeführers an einer rechtskonformen Erhebung des Video. Dieser habe den Gefangenen zwei Mal gegen den Körper getreten und gegen den Kopf geschlagen, obwohl dieser bereits am Boden lag beziehungsweise vollständig fixiert gewesen sei.
Das Bundesgericht hält fest, dass die Auseinandersetzung hektisch und angespannt gewesen und auch für einen erfahrenen Vollzugsmitarbeiter fordernd gewesen sei. Das Aggressionspotential des Gefangenen sei jedoch bekannt gewesen.