«Harry Popper»-Kondom: Sex-Shop muss Gewinn abgeben

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Lausanne,

Der Verkauf von «Harry Popper»-Kondomen kommt den Betreiber der Magic X-Erotikläden teuer zu stehen. Die Sex-Shop-Kette schuldet dem Markeninhaber den Gewinn.

Warner Bros Entertainment ist Markeninhaber von «Harry». Das Unternehmen klagte gegen den Vertrieb der «Harry»-Kondome. (Symbolbild)
Warner Bros Entertainment ist Markeninhaber von «Harry». Das Unternehmen klagte gegen den Vertrieb der «Harry»-Kondome. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Warner Bros erstritt 2008 das Verbot des Vertriebs der «Harry»-Kondome ein.
  • Ein Vertrag der beiden Parteien regelte die Zahlung eines Schadenersatzes und des Gewinns.
  • Die Summe über 160'000 Franken wurde jetzt vom Bundesgericht bestätigt.

Das Bundesgericht entschied, dass die Sex-Shop-Kette dem Markeninhaber von «Harry Potter», Warner Bros Entertainment, den Gewinn herausgeben muss, über 160'000 Franken.

Das Kantonsgericht Schwyz verpflichtete die Magic X im November 2017 zur Herausgabe des Gewinns aus dem Verkauf der «Harry Popper»-Kondome. Weil die Firma nicht ausreichend Belege für die Höhe des Gewinns lieferte, musste das Gericht diesen selbst schätzen. Dabei kam es auf einen Betrag von insgesamt über 160'000 Franken. Dagegen reichte die Magic X Beschwerde ein.

Das Bundesgericht bestätigt die Berechnung der Schwyzer Vorinstanz in einem am Mittwoch publizierten Urteil. Das Vorgehen entspreche den gesetzlichen Vorgaben, schreiben die Lausanner Richter.

Die Erotik-Shop-Kette muss nun 160'000 Franken an das kalifornische Unternehmen zahlen.
Die Erotik-Shop-Kette muss nun 160'000 Franken an das kalifornische Unternehmen zahlen. - Facebook / MagicX

Zwist dauert schon zehn Jahre

Der Rechtsstreit zwischen dem amerikanischen Film- und Unterhaltungsgiganten und der Sex-Shop-Kette dauerte über zehn Jahre. 2008 reichte Warner Bros beim Kantonsgericht Schwyz Klage gegen Magic X ein.

Das kalifornische Unternehmen verlangte, die schweizerische Marke «Harry Popper» sei für nichtig zu erklären und erhielt Recht. «Harry Popper» durfte in der Folge weder für Präservative noch für andere Erotik- oder Pornoprodukte mehr verwendet werden.

Die beiden Firmen kamen in einem Vertrag überein, dass die Kondome ab dem Urteilsspruch im August 2010 noch bis Februar 2011 verkauft werden dürften. Allerdings verlangte Warner Bros dafür einen Schadenersatz und die Gewinnherausgabe.

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