Heikle Daten: Immer mehr Beamte können im Homeoffice arbeiten
Immer mehr Bundesangestellte können von zu Hause aus arbeiten. Selbst hochrangige Armeeangehörige sind davon nicht ausgenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Grossteil der Bundesangestellten arbeitet regelmässig im Homeoffice.
- Selbst Asylgesuche oder militärische Entscheide können zu Hause bearbeitet werden.
- Es gilt jedoch die Pflicht zur Wahrung des Amtsgeheimnisses.
83 Prozent der Bundesangestellten in der Schweiz hatten Ende 2023 die Möglichkeit, zumindest teilweise im Homeoffice arbeiten zu können. Und dieses Angebot wird rege genutzt: 74 Prozent gaben dies in der bislang letzten Personalumfrage an. Dies berichtet die «Sonntagszeitung».
Die Palette an Aufgaben, die von zu Hause aus erledigt werden kann, ist breit. Bundesbehörden, wie das Staatssekretariat für Migration oder die Armee werben auch explizit mit der Homeoffice-Möglichkeit.
Asylverfahren aus dem Zug – militärische Entscheide vom Stubensofa?
Im Inserat für die Stelle als «Fachspezialist/-in Asylverfahren» steht beim Arbeitsort: «Zürich und Homeoffice». Zu den Aufgaben dieses Jobs gehört es etwa, «begründete Asyl- und Wegweisungsentscheide» zu verfassen.
Auch bei der Stelle als «Chef/-in Lageverfolgung / Stv. Chef/-in Lageverfolgungszentrum der Armee» steht im Inserat: «Bern und Homeoffice». Zum Aufgabenprofil gehört beispielsweise: «Auf Stufe Armee und operativer Stufe jederzeit aktuelle Entscheidgrundlagen im Bereich der laufenden Operationen, Einsätze und Unterstützungsleistungen bereitstellen.»
Theoretisch ist es also möglich, während einer Zugfahrt Asylverfahren zu bearbeiten. Oder Entscheide über militärische Operationen vom Stubensofa aus zu besprechen. Vorsicht ist aber wegen des Amtsgeheimnisses geboten. Dieses gilt auch ausserhalb des Büros.
In den Homeoffice-Richtlinien des Bundes heisst es: «Die mobil tätigen Mitarbeitenden sind auch während ihrer Arbeit unterwegs oder zu Hause dem Amts- und Dienstgeheimnis unterstellt.»
Weiter heisst es, sie seien für die Einhaltung des Datenschutzes gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen und der Informatiksicherheit verantwortlich. «Besondere Vorsicht im Umgang mit Geschäftsdaten ist in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln geboten.»
Bundesrats-Revision fördert Homeoffice-Möglichkeit für Bundespersonal
Der Bundesrat fördert flexiblere Arbeitsformen für Bundesangestellte seit fast vier Jahren. Im Mai 2021 verabschiedete die Landesregierung eine entsprechende Revision des Bundespersonalrechts.
Man wolle für die künftigen Herausforderungen gerüstet sein, begründete der Bundesrat damals seinen Entscheid. Die Bundesverwaltung müsse als konkurrenzfähige Arbeitgeberin kompetente und motivierte Mitarbeitende gewinnen und halten können. «Dafür braucht sie zeitgemässe Arbeitsbedingungen.»