Hilfswerke kritisieren geplantes kantonales Sozialhilfegesetz
Der Entwurf sei unausgewogen, bringe viele Verschlechterungen für Armutsbetroffene mit sich und müsse daher dringend nachgebessert werden.
Der Kanton Zürich will sein Sozialhilfegesetz (SHG) revidieren. Hilfswerke und Beratungsstellen kritisieren den vorliegenden Entwurf. Er sei unausgewogen, bringe viele Verschlechterungen für Armutsbetroffene mit sich und müsse daher dringend nachgebessert werden.
Sinn und Ziel der Sozialhilfe ist, dass Armutsbetroffene am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Damit sollen Ausgrenzung, Verelendung, Kriminalität und Ghettobildung vermieden werden.
Dies stellt einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Frieden dar und geht uns somit alle an, wie Zoë von Streng von der unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) am Mittwoch vor den Medien sagte. Bereits seit 2015 hat es bei der Sozialhilfe zahlreiche Verschärfungen gegeben und es lasse sich ein Wettbewerb der Kantone um den tiefsten Sozialhilfesatz beobachten.
Das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich stammt aus dem Jahr 1981. Es wurde zwar bereits acht Mal teilweise überarbeitet, weist aber immer noch Lücken auf, die nun geschlossen werden sollen. Neuerungen sind etwa die Organisation der Fürsorgebehörde und die Finanzierung. So will der Kanton künftig einen einheitlichen Staatsbeitrag an die Sozialhilfekosten der Gemeinden von 25 Prozent bezahlen.
Das alte SHG sei nicht perfekt, aber der nun vorliegende Entwurf biete keine Lösung für die bestehenden Probleme. Die Vorlage sei einseitig und die Unterstützung von armutsbetroffenen Kindern und Erwachsenen gerate in Anbetracht zahlreicher Verschärfungen in den Hintergrund, kritisieren Hilfswerke und Beratungsstellen in einer gemeinsamen Mitteilung.
Widersprüche zum Auftrag der Sozialhilfe
Vor allem fünf Punkte sehen sie im besonderen Widerspruch zum Auftrag der Sozialhilfe. So mache die Vorlage keine Angaben zur Höhe der Sozialhilfe. Der Umfang sei für die Betroffenen aber der wichtigste Punkt, sagte von Streng. Leistungen sollten auf statistischer Grundlage festgesetzt werden und die Ansätze der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) nicht unterschreiten.
Weiter wird kritisiert, dass es schwieriger für Betroffene werde, sich gegen Fehlentscheide der Behörden zu wehren und dass der Datenschutz für Sozialhilfebeziehende faktisch ausser Kraft gesetzt werde. Vermietende oder Mitbewohnende würden zu unfreiwilligen Spitzeln.
Weil die eine Gemeinden künftig 75 Prozent der Sozialhilfekosten tragen sollen und ein Lastenausgleich fehle, befürchten Hilfswerke und Beratungsstellen, dass der Anreiz steige, möglichst wenig Sozialhilfebeziehende in der eigenen Gemeinde zu haben. Daher solle der Kanton die Kosten vollständig übernehmen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Asylfürsorge. Vorgesehen ist, dass die Gemeinden weiterhin entscheiden können, wie viele Leistungen sie in der Asylfürsorge bezahlen. Dies führe zu grossen Differenzen und Rechtsungleichheit. Es brauche daher verbindliche Richtlinien.