Im Hefenhofen-Prozess geht es auch um einen verschwundenen Hund
Am Donnerstag stand der zweite Tag des Hefenhofen-Prozesses in Arbon TG an. Dabei stand eine verschwundene Hündin im Fokus.
Das Wichtigste in Kürze
- In Arbon TG steht der Hefenhofen-Tierquäler vor Gericht.
- Am zweiten Prozesstag stand ein verschwundener Hund im Zentrum.
- Die Hauptangeklagten kommen am Freitag zur Sprache.
Das Bezirksgericht Arbon TG hat sich am Donnerstag, dem zweiten Tag im Hefenhofen-Prozess, erneut mit einem Nebenschauplatz beschäftigt. Im Zentrum der Verhandlung stand ein verschwundener Hund. Die Hauptanklagepunkte im Prozess kommen am Freitag zur Sprache.
Nachdem sich das Gericht zum Prozessauftakt am Mittwoch mit mutmasslich illegal gehandelten Ferkeln befasste, ging es am Donnerstag um einen verschwundenen Hund und um acht Pferde, die der behördlichen Beschlagnahmung entzogen werden sollten. Neben dem beschuldigten Landwirt hatten sich dessen Ex-Freundin und eine ehemalige Praktikantin zu verantworten.
Hündin verschwunden
Im Zusammenhang mit der Räumung des Hofs des 54-Jährigen Anfang August 2017 hatte die ehemalige Praktikantin vier Hunde mit nach Hause genommen. Drei von ihnen wurden an neue Halter weiter vermittelt. Für den vierten, die Collie-Mischling-Hündin Bapsi, untersagte das Veterinäramt eine Weitergabe, da um diesen Hund ein Streit um die Besitzverhältnisse hängig war.
Ein paar Wochen später übergab die Beschuldigte das Tier jedoch an zwei unbekannte Männer. Seither ist die Hündin verschwunden. Die Beschuldigte sagte, sie habe kurz zuvor erfahren, dass die Besitzverhältnisse nun geklärt seien und die Hündin demnächst abgeholt werde. Sie räumte ein, sie habe von den Unbekannten keinen Ausweis verlangt.
Verteidiger plädiert auf Freispruch
Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die beiden Männer seien professionell aufgetreten und hätten Gummistiefel getragen, wie sie jeweils Tierärzte trügen, wenn sie in die Ställe gingen. Seine Mandantin habe deshalb angenommen, es handle sich um zwei Mitarbeiter des Veterinäramts. Sie sei getäuscht worden.
Die Staatsanwaltschaft machte geltend, die Beschuldigte habe sich mit der Ex-Freundin des Hauptbeschuldigten abgesprochen, welche Anspruch auf den Hund erhoben habe. Damit habe sie das Tier bewusst der Beschlagnahmung entzogen. Der Staatsanwalt forderte eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse.
Für die Ex-Freundin des Landwirts verlangte der Ankläger eine unbedingte Geldstrafe. In ihrem Fall ging es ausser um den verschwundenen Hund um acht Pferde. Obwohl sie sich am Tag der Hofräumung auf einer Alp befanden, habe die Anordnung der Beschlagnahmung auch für sie gegolten.
Der Verteidiger argumentierte dagegen, da es sich um eine Alp in Graubünden handle, sei die Thurgauer Beschlagnahmungsverfügung dort nichtig gewesen. Zwei der Tiere, eine Stute und ihr Fohlen, hätten im übrigen seiner Mandantin gehört. Die Frau hatte die beiden Tiere von der Alp zu einem Bauern im Kanton St. Gallen gebracht und sie ein paar Tage später auf einen anderen Hof verkauft.
Eröffnung der Urteile am 21. März
Mitte September fuhr die Frau zusammen mit zwei Mitarbeitern des Landwirts und zwei von dessen Transportwagen auf dieselbe Alp und wollte weitere sechs Pferde holen. Dort waren allerdings eine Mitarbeiterin des Veterinäramts Graubünden und die Kantonspolizei Graubünden.
Dem Landwirt wirft der Staatsanwalt vor, er habe seiner Ex-Freundin die Anweisung gegeben, die insgesamt acht Pferde der Beschlagnahmung zu entziehen. Damit habe sein Mandant gar nichts zu tun, sagte der Verteidiger des Beschuldigten. Er plädierte für einen Freispruch.
Am Freitag geht es im Hefenhofen-Prozess um die laut Anklage miserablen Zustände auf dem Hof des Hauptbeschuldigten. Sollte ein Tag nicht genügen, wird die Verhandlung kommende Woche fortgesetzt. Die Eröffnung der Urteile ist für den 21. März vorgesehen.